Wohngebäude

Energieausweis abgelaufen? So lange gilt er, das ist jetzt zu tun

Energieausweis abgelaufen? So lange gilt er, das ist jetzt zu tun | energiepass HANNOVER, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Ihr Energieausweis ist abgelaufen, sobald zehn Jahre seit dem Ausstellungsdatum vergangen sind. Das regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) in § 79 Abs. 3. Eine Verlängerung gibt es nicht. Wer verkauft, vermietet oder verpachtet, braucht dann einen neuen Ausweis. Früher endet die Gültigkeit nur, wenn nach § 80 Abs. 2 GModG ein neuer Bedarfsausweis nötig wird.

Ein abgelaufener Energieausweis ist selten ein Rechtsproblem.

Er ist ein Kalenderproblem.

Die meisten Eigentümer merken den Ablauf erst, wenn das Haus längst online steht. Der Makler fragt nach dem Dokument, der Ordner wird geöffnet, und auf Seite 1 steht ein Datum aus dem Jahr 2015.

Genau jetzt beginnt die Hektik, die niemand braucht.

Ich bin Immobilienexperte und erstelle seit 2018 als DIBt-registrierter Aussteller Energieausweise für Häuser in Hannover und im Umland, von der List über die Südstadt bis nach Kirchrode. Die Frage nach dem Ablaufdatum gehört zu den häufigsten, die ich am Telefon höre. Fast immer steckt dieselbe Sorge dahinter: Habe ich etwas verpasst, und wird das jetzt teuer?

Meistens lautet die Antwort: Nein. Wenn Sie jetzt handeln.

In diesem Ratgeber erfahren Sie:

  • wie die Zehn-Jahres-Frist funktioniert und wann sie früher endet,
  • warum es keine Verlängerung gibt und was hinter einer „Aktualisierung“ steckt,
  • was Sie in vier Schritten tun, wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist,
  • wann Sie einen neuen Ausweis brauchen und wann ausdrücklich nicht,
  • was sich am 1. Januar 2027 ändert und was gleich bleibt,
  • was der neue Ausweis kostet und was ein Verkauf ohne gültigen Ausweis riskiert,
  • welche fünf Fehler ich in Hannover immer wieder sehe.

Wie lange gilt ein Energieausweis genau?

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum, so legt es § 79 Abs. 3 GModG fest. Das Datum steht auf Seite 1. Die Frist gilt für Bedarfs- und Verbrauchsausweise und unabhängig vom Baujahr. Früher endet sie nur, wenn nach § 80 Abs. 2 GModG ein neuer Bedarfsausweis erforderlich wird.

Die Rechnung ist schlicht: Ausstellungsdatum plus zehn Jahre.

Ein Beispiel: Wurde Ihr Ausweis am 15. März 2016 ausgestellt, endete seine Gültigkeit am 15. März 2026. Sofern die Energieausweisvorschriften für Ihr Gebäude gelten, können Sie dieses Dokument seitdem nicht mehr für die Vorlage bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung verwenden.

So sieht das für typische Ausstellungsdaten aus:

Ausgestellt amGültig bisWas das für Sie bedeutet
15.03.201615.03.2026Abgelaufen. Für Verkauf oder Neuvermietung brauchen Sie einen neuen Ausweis.
01.05.201701.05.2027Noch gültig. Wer nach dem Ablauf im Mai 2027 verkauft, bestellt nach neuem Recht.
15.03.202415.03.2034Gültig, auch über den 1. Januar 2027 hinaus.
10.12.202610.12.2036Gültig, ausgestellt nach dem bis Ende 2026 geltenden Recht.

Alle Daten stehen unter einem Vorbehalt: Wird nach § 80 Abs. 2 GModG vorher ein neuer Energiebedarfsausweis nötig, endet die Gültigkeit früher.

Wann ist das der Fall? Es müssen zwei Voraussetzungen zusammenkommen.

Erstens: Außenbauteile an beheizten oder gekühlten Räumen werden im Sinne des § 36 erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut. Änderungen von nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe sind ausgenommen.

Zweitens: Für das gesamte geänderte Gebäude wird eine Berechnung nach § 38 Abs. 1 bis 3 durchgeführt. Bei einem Wohngebäude werden dabei der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung sowie der Transmissionswärmeverlust des ganzen Gebäudes mit den gesetzlichen Vergleichs- und Höchstwerten abgeglichen.

Das ist etwas anderes als die bauteilbezogene Prüfung nach § 36. Dort geht es um ein einzelnes Fenster, eine Wand, ein Dach. Hier geht es um Energiebedarf und Wärmeschutz des ganzen Hauses.

Nicht jede Sanierung löst deshalb einen neuen Energieausweis aus. Das neue Fenster im Bad tut es nicht. Ein Gesamtumbau mit Berechnung des ganzen Gebäudes kann es.

Und wenn Sie selbst im Haus wohnen? Dann entsteht aus dem Ablauf allein keine Pflicht, sofort einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, solange Sie weder verkaufen, vermieten, verpachten noch verleasen.

Die Eigennutzung schließt § 80 Abs. 2 GModG aber nicht aus. Liegen nach baulichen Änderungen beide Voraussetzungen vor, ist auch ohne Nutzer- oder Eigentümerwechsel ein neuer Energiebedarfsausweis auszustellen.

Kann man einen abgelaufenen Energieausweis verlängern?

Nein. Das Gesetz sieht weder eine Verlängerung noch eine Nachfrist oder Karenzzeit vor. Wer nach dem regulären Ablauf einen gültigen Energieausweis braucht, lässt einen neuen erstellen.

Ich werde das oft gefragt. Meistens in der Hoffnung, es gäbe einen Stempel gegen kleines Geld.

Den gibt es nicht. Und das hat einen sachlichen Grund.

In zehn Jahren wechseln Heizungen, kommen Dämmungen dazu, ändern sich Berechnungsregeln. Ein verlängertes Dokument würde etwas bescheinigen, das mit dem Haus von heute nichts mehr zu tun hat.

Stellen Sie sich ein Reihenhaus in Bothfeld vor, dessen Ausweis 2015 mit dem alten Gaskessel gerechnet wurde. Seitdem kamen eine Wärmepumpe und neue Fenster dazu. Ein verlängerter alter Ausweis würde dieses Haus schlechter darstellen, als es ist.

Wem wäre damit geholfen?

Lassen Sie sich auch nicht von Angeboten irritieren, die eine „Aktualisierung“ oder „Erneuerung“ des alten Ausweises versprechen. Was dabei entsteht, ist ein neuer Energieausweis mit neuer Registriernummer. Nur der Name auf der Rechnung klingt günstiger.

Bei einem ausweispflichtigen Gebäude erfüllt ein regulär abgelaufener Energieausweis die gesetzlichen Vorlagepflichten nicht mehr. Was das im Verkaufsfall bedeutet, habe ich im Artikel zum Hausverkauf ohne Energieausweis in Hannover durchgerechnet.

Was ist zu tun, wenn Ihr Energieausweis abgelaufen ist?

Vier Schritte: Datum und Anlass prüfen, Unterlagen sammeln, den Bedarfsausweis als Ausweisart festlegen, bestellen. Sind Ihre Angaben vollständig, liegt der neue Ausweis 24 Stunden später digital in Ihrer Inbox. Niemand muss dafür in Ihr Haus kommen.

  1. Datum, Gebäude und Anlass prüfen. Auf Seite 1 stehen Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum. Ist die Gültigkeit abgelaufen und steht ein Verkauf, eine Neuvermietung oder eine Verpachtung an, brauchen Sie einen neuen Ausweis, sofern die Energieausweisvorschriften im Anwendungsbereich des § 2 für das Gebäude gelten. Bei reiner Eigennutzung müssen Sie wegen des Ablaufs allein zunächst nichts tun; bauliche Änderungen nach § 80 Abs. 2 prüfen Sie gesondert.
  2. Unterlagen sammeln. Für einen Bedarfsausweis brauche ich Baujahr, Wohnfläche, Angaben zu Dach, Fenstern und Außenwänden sowie Typ und Baujahr der Heizung. Ein Foto vom Typenschild der Heizung hilft enorm. Rechnungen oder Fotos von Modernisierungen seit dem alten Ausweis legen Sie gleich dazu.
  3. Ausweisart festlegen. Für Wohngebäude erstelle ich ausschließlich Bedarfsausweise. Warum, lesen Sie weiter unten.
  4. Bestellen. Im Rechner sehen Sie Ihren Festpreis sofort. Die Daten geben Sie mir telefonisch oder per Foto, gern per WhatsApp an 0152 060 777 67. Ist eine Angabe unklar, mache ich auf Wunsch eine kostenlose Sichtprüfung von außen, ohne Termin und ohne dass Sie zu Hause sein müssen.

Nur zur Einordnung, weil die Frage oft kommt: Ein Verbrauchsausweis braucht nach dem bis 31. Dezember 2026 geltenden § 82 GModG geeignete Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten. Der Zeitraum muss die jüngste Abrechnungsperiode einschließen, deren Ende höchstens 18 Monate zurückliegt.

Heizkosten- und Energielieferantenabrechnungen, sachgerechte Verbrauchsmessungen oder eine Kombination daraus können verwendet werden; längere Leerstände werden rechnerisch angemessen berücksichtigt. Ab 1. Januar 2027 reichen jährliche Werte über zwei Jahre, dann aber nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Ein Punkt, der in Hannover regelmäßig Zeit kostet: Die Heizkostenabrechnungen liegen oft nur beim Verwalter. Fragen Sie die Werte früh an. Im Netzgebiet Hannover, Langenhagen und Laatzen gibt die enercity Netz GmbH Verbrauchswerte auf Anfrage heraus, das dauert aber ein paar Tage.

Und wenn das Baujahr fehlt? Für die Ausweisart bis Ende 2026 zählt das Datum des Bauantrags, nicht der Einzug. Steht es weder im Kaufvertrag noch in alten Unterlagen, lohnt ein Antrag auf Einsicht in die Bauakte bei der Bauaktenstelle der Stadt Hannover.

Ist gar nichts mehr da, rufen Sie mich an. Für fast jede Lücke gibt es einen belastbaren Weg, etwa typische Bauteilwerte der jeweiligen Baualtersklasse, die ich aus Ihren Fotos ableite.

Ihr Ausweis ist abgelaufen und der Verkauf steht an? Ich erstelle Ihren Bedarfsausweis persönlich, als DIBt-registrierter Aussteller mit hunderten Ausweisen seit 2018, mit Best-Case-Optimierung und Festpreis. Vollständige Angaben heute, Ausweis morgen in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis berechnen und Ausweis bestellen oder direkt anrufen: 0152 060 777 67.

Wann brauchen Sie einen neuen Energieausweis, und wann nicht?

Einen neuen Energieausweis brauchen Sie, wenn für ein ausweispflichtiges Gebäude kein gültiger Ausweis vorliegt und ein Anlass eintritt: Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Neubau, ab 2027 auch die Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags. Ohne Anlass löst der Ablauf allein nichts aus. Vor dem Ablauf kann ein neuer Ausweis nach § 80 Abs. 2 GModG nötig werden.

Die häufigsten Fälle aus meiner Praxis in Hannover:

  1. Ablauf der Zehn-Jahres-Frist: Der alte Ausweis ist regulär abgelaufen und Sie wollen verkaufen oder neu vermieten. Gilt die Ausweispflicht für das Gebäude, benötigen Sie ein neues Dokument.
  2. Verkauf: Bei ausweispflichtigen Gebäuden muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss unverzüglich übergeben werden (§ 80 GModG).
  3. Neuvermietung: Für ausweispflichtige Gebäude gelten die Vorlagepflichten bei einer Neuvermietung entsprechend.
  4. Neubau: Nach Fertigstellung ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
  5. Vertragsverlängerung ab 2027: Wer ab dem 1. Januar 2027 einen Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert, muss nach § 80 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung ebenfalls einen gültigen Ausweis vorlegen. Für Vermieter in Linden oder der Nordstadt, deren Ausweis aus 2016 oder 2017 stammt, ist das ein neuer Grund, auf das Datum zu schauen.

Genauso wichtig ist die Gegenrichtung. Wann brauchen Sie keinen neuen Ausweis?

Ihre SituationNeuer Ausweis nötig?
Sie wohnen selbst, kein Verkauf, keine Vermietung, keine größere SanierungNein, der Ablauf allein löst nichts aus
Ihr alter Ausweis ist noch gültig, und Sie verkaufen oder vermietenNein, der gültige Ausweis erfüllt die Vorlagepflicht
Sanierung, die beide Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 erfülltJa, auch bei Eigennutzung
Kleines Gebäude bis 31.12.2026: höchstens 50 m² NutzflächeNein, ausgenommen nach § 79 Abs. 4
Kleines Gebäude ab 01.01.2027: weniger als 50 m² NutzflächeNein, neue Definition in § 3 Nr. 17
Baudenkmal bis 31.12.2026Keine Vorlagepflicht nach § 80 Abs. 3 bis 7
Baudenkmal ab 01.01.2027Ja, bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung ohne gültigen Ausweis
Gebäude nach § 2 Abs. 2, etwa Kirchen, Ställe oder Saisongebäude mit weniger als vier Monaten NutzungNein, sie fallen nicht in den Anwendungsbereich

Kleine Gebäude sind ganze Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche (§ 3 Absatz 1 Nummer 17 und 26). Bei Wohngebäuden ist die Gebäudenutzfläche maßgeblich, nicht die Wohnfläche. Einzelne Wohnungen sind keine kleinen Gebäude. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die neue Definition: weniger als 50 Quadratmeter. Neben kleinen Gebäuden nimmt § 79 Abs. 4 GModG ab 2027 nur noch Verteidigungsgebäude des Bundes aus.

Bei Baudenkmälern betrifft die Ausnahme bis Ende 2026 nur § 80 Abs. 3 bis 7 und damit nicht pauschal die Neuerstellung nach § 80 Abs. 2. Die Ausnahme hängt am Denkmalstatus selbst. Ich empfehle trotzdem, eine schriftliche Bestätigung der Denkmalbehörde griffbereit zu haben, falls Käufer oder Makler nachfragen.

Ab 2027 entfällt diese Ausnahme. Dann brauchen auch Baudenkmäler bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Die Ausweisart dürfen Eigentümer eines Wohn-Denkmals dann frei wählen. Mehr dazu im Beitrag zum Energieausweis im Denkmalschutz in Hannover.

Ein verbreiteter Irrtum: Nicht jede kleine Modernisierung löst automatisch die Pflicht zu einem neuen Energieausweis aus. Umgekehrt ist ein Wechsel des Nutzers oder Eigentümers nicht der einzige mögliche Auslöser. Bei baulichen Änderungen kommt es darauf an, ob beide Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 GModG erfüllt sind. Details dazu finden Sie in meinem Artikel zur Energieausweis-Pflicht für Eigentümer in Hannover.

Wird mein Ausweis durch das GModG ungültig, und was ändert sich 2027?

Nein. Weder die Umbenennung des Gesetzes am 29. Juli 2026 noch das neue Ausweisrecht ab 1. Januar 2027 machen bestehende Ausweise ungültig. Sie bleiben innerhalb ihrer zehn Jahre verwendbar. Vorzeitig endet die Gültigkeit nur, wenn nach § 80 Abs. 2 GModG ein neuer Energiebedarfsausweis erforderlich wird.

Die Novelle vom 23. Juli 2026 wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 verkündet. Sie kommt in zwei Etappen.

Artikel 1 gilt seit dem 29. Juli 2026: neuer Name, neuer Heizungsteil. Für Ihren Energieausweis hat sich damit nichts geändert.

Artikel 2 gilt ab dem 1. Januar 2027: das neue Energieausweisrecht. Eine Übergangsfrist für die Ausweisregeln gibt es nicht.

Ein konkretes Beispiel: Ein am 15. März 2024 ausgestellter Energieausweis gilt bis zum 15. März 2034. Er verliert seine Gültigkeit vorher nur, wenn nach § 80 Abs. 2 GModG ein neuer Energiebedarfsausweis erforderlich wird. Ein Austausch oder ein Umschreiben auf neue Klassen ist nicht vorgesehen.

Was sich zum Jahreswechsel ändert, auf einen Blick:

ThemaBis 31.12.2026Ab 01.01.2027
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre, Ausweise aus 2026 bleiben gültig
Wohngebäude bis 4 Wohnungen, Bauantrag vor 01.11.1977Bedarfsausweis Pflicht, außer WSchV-1977-Niveau erreichtWahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Verbrauchsausweis36 Monate Verbrauchsdaten, auch für Nichtwohngebäude möglichjährliche Werte über zwei Jahre, nur für reine Wohngebäude
NichtwohngebäudeWahl der Ausweisart, keine Effizienzklassenur Bedarfsausweis, erstmals Klassen A bis G
Klassen WohngebäudeA+ bis H nach EndenergieA+ bis H nach Endenergie, unverändert
Baudenkmälerkeine Vorlagepflicht nach § 80 Abs. 3 bis 7Ausweispflicht bei Verkauf, Vermietung, Verlängerung
Vertragsverlängerungkein AnlassVorlageanlass
Formnach den bisherigen Musterndigital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen

Was heißt das für Sie?

Ihr gültiger Ausweis bleibt. Sie müssen nichts tun, nur weil das Gesetz einen neuen Namen hat.

Die neue Skala A bis G gilt nur für Nichtwohngebäude. Ihr Wohnhaus behält die Skala A+ bis H nach § 86 GModG und Anlage 10.

Ab 2027 dürfen Sie für Ihr Bestandswohnhaus zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ich rate weiter zum Bedarfsausweis, weil er das Haus bewertet und nicht die Heizgewohnheiten der Bewohner.

Nehmen wir an, Ihr Ausweis wurde am 1. Mai 2017 ausgestellt und Sie wollen im Juni 2027 verkaufen. Dann ist er abgelaufen, und Sie bestellen nach neuem Recht: digital und mit erweiterten Pflichtangaben. Die 1977er-Pflicht zum Bedarfsausweis gibt es dann nicht mehr.

Wollen Sie schon im Herbst 2026 verkaufen, reicht Ihr Ausweis von 2017 noch. Sie müssen gar keinen neuen bestellen.

Bräuchten Sie 2026 trotzdem einen neuen, etwa weil der alte verloren ist und sich nicht mehr beschaffen lässt, wäre bei einem Haus mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 der Bedarfsausweis Pflicht, sofern es nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht.

Das Datum des Änderungsgesetzes allein sagt noch nicht, welche Berechnungsregel für einen konkreten Ausweis gilt. Maßgeblich sind Ausstellungsanlass und die zum Ausstellungszeitpunkt anwendbaren Berechnungsvorschriften. Ab 2027 ersetzt die DIN/TS 18599:2025-10 die bisherige DIN V 18599:2018-09, und der Primärenergiefaktor für Strom sinkt von 1,8 auf 1,5.

Die Klasse eines Wohngebäudes hängt aber an der Endenergie, nicht an der Primärenergie. Eine pauschale Vorhersage, ob Ihr Haus durch die Reform eine bessere oder schlechtere Klasse bekommt, lässt sich daraus nicht ableiten.

Wenn Sie die Reform im Detail nachlesen möchten: Ich habe die beschlossenen Änderungen im Artikel GModG beschlossen, was sich beim Energieausweis für Hannover ändert zusammengefasst.

Was kostet der neue Ausweis, und welche Art brauchen Sie?

Bei mir gilt ein Festpreis: 299 Euro für das Einfamilienhaus, 399 Euro für Zwei- und Mehrfamilienhäuser, 899 Euro für Nichtwohngebäude und 899 Euro für Mischgebäude, etwa mit Laden unten und Wohnungen oben. Für Wohngebäude erstelle ich immer einen Bedarfsausweis, ohne Aufpreis.

GebäudeFestpreisWas Sie bekommen
Einfamilienhaus299 EuroBedarfsausweis mit Best-Case-Optimierung
Zwei- und Mehrfamilienhaus399 EuroBedarfsausweis mit Best-Case-Optimierung
Nichtwohngebäude899 EuroBedarfsausweis für Büro, Praxis, Laden oder Halle
Mischgebäude, etwa Laden unten, Wohnungen oben899 EuroBedarfsausweis

Gerade in Linden, der Nordstadt und der Südstadt steht oft ein Café, eine Praxis oder ein Kiosk im Erdgeschoss. Für solche Häuser gilt der Festpreis von 899 Euro, auch hier ohne Aufpreis und mit Bedarfsausweis.

Ich empfehle Ihnen ausdrücklich den Bedarfsausweis.

Er bewertet die Bausubstanz Ihres Hauses, also Dämmung, Fenster und Heizungstechnik, unabhängig davon, wie sparsam oder verschwenderisch die Vorbewohner geheizt haben. Ein Verbrauchsausweis kann Ihr Haus schlechter aussehen lassen, nur weil im Erdgeschoss jemand mit offenem Fenster bei 24 Grad gelebt hat.

Dazu kommt die Best-Case-Optimierung. Ich setze jede Modernisierung an, die Sie mit Rechnung oder Foto belegen, und prüfe, welche zulässigen Ansätze Ihr Haus am besten abbilden. So bekommt Ihr Haus die Klasse, die es tatsächlich verdient.

Bis zum 31. Dezember 2026 haben viele Eigentümer ohnehin keine Wahl. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 verlangt § 80 Absatz 3 GModG bei den dort genannten Verkaufs-, Erbbaurechts-, Vermietungs-, Verpachtungs- oder Leasingfällen einen Bedarfsausweis, wenn kein gültiger Ausweis vorhanden ist.

Die Ausnahme gilt sowohl bei bereits zur Fertigstellung erreichtem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 als auch bei späteren Änderungen auf mindestens dieses Niveau. Baujahr allein genügt deshalb nicht. Anwendungsbereich und Ausnahmen für kleine Gebäude und Baudenkmäler sind mitzuprüfen. Das betrifft einen großen Teil des Bestands in der List, der Südstadt und in Kirchrode. Ab 2027 fällt diese Regel weg; meine Empfehlung bleibt dieselbe.

Zum Vergleich der Marktpreise: Nach meiner Marktübersicht 2026 kosten Verbrauchsausweise online 40 bis 100 Euro. Bedarfsausweise für ein Einfamilienhaus reichen von rund 100 Euro bei reiner Fernausstellung bis 300 bis 500 Euro. Wie sich meine Preise im Detail zusammensetzen, lesen Sie im Überblick zu den Energieausweis-Kosten in Hannover.

Ausgestellt wird Ihr Ausweis von mir als DIBt-registriertem Aussteller. Die Ausstellungsberechtigung regelt § 88 GModG. Beantragung und Zuteilung der Registriernummer richten sich nach § 98; nach § 85 Absatz 7 muss der Aussteller die Nummer eintragen, bevor er den Ausweis übergibt. Sie finden die Nummer auf Seite 1 und können sie selbst nachvollziehen. Aus dem bloßen Fehlen einer Nummer folgt keine pauschale Aussage über die zivilrechtliche Wirksamkeit.

Sie möchten die Daten lieber in Ruhe am Schreibtisch zusammentragen? Dann fotografieren Sie Typenschild, Grundriss und Modernisierungsrechnungen nach und nach und schicken sie mir per WhatsApp an 0152 060 777 67. Auf dem Handy verschwinden Downloads gern im Nichts, ein Chatverlauf ist auch in vierzehn Tagen noch da.

Was passiert, wenn Sie mit abgelaufenem Ausweis verkaufen?

Wer bei Verkauf oder Vermietung eines ausweispflichtigen Gebäudes vorsätzlich oder leichtfertig keinen gültigen Ausweis vorlegt oder übergibt, handelt ordnungswidrig. § 108 GModG sieht für Verstöße rund um den Energieausweis Bußgelder bis zu 10.000 Euro vor. Ein regulär abgelaufener Ausweis erfüllt die Vorlagepflicht nicht.

Die gesetzliche Frist ist klar: Spätestens bei der Besichtigung muss der gültige Ausweis vorliegen, nach Vertragsschluss wird er unverzüglich übergeben. Das gilt nur, wenn diese Pflichten für das betreffende Gebäude und den konkreten Anlass bestehen.

Davon zu unterscheiden ist die Immobilienanzeige. Wird vor Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eine Anzeige in kommerziellen Medien veröffentlicht und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, muss die verantwortliche Person aus dem Kreis der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Immobilienmakler die Pflichtangaben nach § 87 GModG sicherstellen.

Bis zum 31. Dezember 2026 sind das bei Wohngebäuden Ausweisart, Endenergiewert, wesentliche Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Ab dem 1. Januar 2027 kommen bei neuen Ausweisen das Ausstellungsdatum und der Primärenergiewert hinzu.

Aus einer Anzeige ohne vorhandenen Ausweis ergibt sich keine Aufhebung der späteren Vorlagepflicht. Verwenden Sie einen abgelaufenen Ausweis nicht ungeprüft als Grundlage einer aktuellen Vermarktung; klären Sie die Neuausstellung rechtzeitig. Eine pauschale rechtliche Aussage, dass das bloße Einfügen alter Kennwerte stets verboten sei, lässt sich aus § 87 allein nicht ableiten.

In der Praxis ist das Bußgeld selten das größte Risiko. Häufiger trifft es Makler über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass Makler für fehlende Pflichtangaben in Anzeigen selbst haften. Viele Makler in Hannover fragen deshalb sehr früh nach einem gültigen Ausweis.

Rechnen wir es nüchtern durch. Der neue Ausweis für ein Einfamilienhaus kostet bei mir 299 Euro und gilt zehn Jahre, solange nicht nach § 80 Abs. 2 GModG vorher ein neuer nötig wird. Das sind keine 30 Euro pro Jahr.

Das maximale Bußgeld liegt beim 33-fachen dieses Preises. Wer hier spart, spart am falschen Ende.

Und dann ist da noch der Termin, der platzt. Ich habe erlebt, dass ein Notartermin verschoben wurde, weil der Käufer den Ausweis sehen wollte und der Verkäufer nur ein abgelaufenes Exemplar hatte. Vierzehn Tage Verzögerung wegen eines Dokuments, das 24 Stunden nach vollständigen Angaben fertig ist.

Wann sollten Sie den neuen Ausweis am besten bestellen?

Etwa sechs Monate bevor der alte abläuft, wenn ein Verkauf oder eine Neuvermietung absehbar ist. Dann haben Sie den gültigen Ausweis in der Hand, bevor Sie inserieren, und geraten nie unter Zeitdruck. Drei Praxis-Tipps helfen dabei.

Aus meiner Erfahrung mit hunderten Energieausweisen drei Praxis-Tipps:

Tipp 1: Das Gültigkeitsdatum in den Kalender, nicht in den Ordner. Auf Seite 1 stehen Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum. Viele verwechseln Kaufdatum und Ausstellungsdatum. Maßgeblich ist ausschließlich das Datum auf Seite 1. Tragen Sie sich eine Erinnerung ein Jahr vor Ablauf ein, dann werden Sie nie überrascht.

Tipp 2: Bei Mehrfamilienhäusern früher anfangen. Sobald ein Verwalter im Spiel ist, brauchen Flächenangaben und Unterlagen Vorlauf. Rechnen Sie mit 14 bis 21 Tagen, bis alles beisammen ist, und starten Sie entsprechend früher. Die Erstellung selbst dauert danach 24 Stunden.

Tipp 3: Modernisierungen seit dem letzten Ausweis belegen. Seit dem alten Ausweis ist oft mehr passiert, als Eigentümer im Kopf haben: der neue Brennwertkessel, die gedämmte oberste Geschossdecke, die Fenster im Obergeschoss. Legen Sie Rechnungen oder Fotos dazu. Jede belegte Maßnahme fließt in die Best-Case-Optimierung ein und kann die Klasse verbessern.

Welcher Ausweis für Ihr Haus richtig ist, kläre ich mit Ihnen am Telefon unter 0152 060 777 67, kostenlos und ohne Verkaufsdruck. Einen Gesamtüberblick zu Pflichten und Ausweisarten bietet meine Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.

Welche Fehler kosten Eigentümer beim Ablauf am meisten?

Fünf Fehler sehe ich immer wieder: das falsche Datum, die Hoffnung auf eine Verlängerung, die Angst vor dem neuen Gesetz, das Baujahr als vermeintliche Befreiung und der Start erst beim Inserat. Jeder davon kostet Zeit, manche kosten Geld.

  1. Das falsche Datum. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf Seite 1, nicht das Kaufdatum des Hauses und nicht das Datum der letzten Heizungswartung.
  2. Die Hoffnung auf eine Verlängerung. Wer eine „Aktualisierung“ bucht, bekommt einen neuen Ausweis. Vergleichen Sie also Angebote für einen neuen Ausweis, nicht für ein Update.
  3. Die Angst vor dem neuen Gesetz. Manche bestellen im Herbst 2026 einen neuen Ausweis, obwohl der alte noch bis 2030 gilt. Das GModG macht keinen gültigen Ausweis ungültig.
  4. Das Baujahr als Befreiung. „Mein Haus ist von 1965, das braucht keinen Ausweis.“ Falsch. Das Baujahr befreit nie. Bis 31. Dezember 2026 regelt die 1977er-Grenze nur, welche Ausweisart Pflicht ist.
  5. Der Start erst beim Inserat. Wer erst bestellt, wenn der Makler fragt, verliert die Tage, in denen Unterlagen beim Verwalter oder bei der Bauaktenstelle liegen. Beginnen Sie, sobald der Verkauf feststeht.

Welche Fragen höre ich zur Gültigkeit am häufigsten?

Fünf Fragen kommen am Telefon immer wieder. Hier sind meine kurzen Antworten mit der passenden Regel aus dem GModG.

Wie lange ist ein Energieausweis in Hannover gültig?

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum, so regelt es § 79 Abs. 3 GModG. Das gilt für Bedarfs- und Verbrauchsausweise und unabhängig vom Baujahr. Früher endet die Gültigkeit nur, wenn nach § 80 Abs. 2 GModG ein neuer Bedarfsausweis nötig wird. Nach dem Ablauf gibt es keine Verlängerung, sondern nur einen neuen Ausweis.

Kann ich meinen abgelaufenen Energieausweis verlängern lassen?

Nein. Eine Verlängerung oder Nachfrist sieht das GModG nicht vor. Steht für ein ausweispflichtiges Gebäude ein Verkauf, eine Vermietung oder Verpachtung an, brauchen Sie einen neuen Ausweis. Bei mir kostet der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus in Hannover 299 Euro Festpreis, für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus 399 Euro.

Droht ein Bußgeld, wenn mein Energieausweis abgelaufen ist?

Der Ablauf allein löst kein Bußgeld aus, und eine Nachfrist gibt es nicht. Ordnungswidrig handelt erst, wer bei Verkauf oder Vermietung eines ausweispflichtigen Gebäudes vorsätzlich oder leichtfertig keinen gültigen Ausweis vorlegt oder übergibt. § 108 GModG sieht für Verstöße rund um den Energieausweis Bußgelder bis zu 10.000 Euro vor.

Wird mein alter Energieausweis durch das GModG ungültig?

Nein. Weder die Umbenennung im Juli 2026 noch das neue Ausweisrecht ab 1. Januar 2027 machen bestehende Ausweise ungültig. Ein am 15. März 2024 ausgestellter Ausweis gilt bis zum 15. März 2034, es sei denn, nach § 80 Abs. 2 GModG wird vorher ein neuer Bedarfsausweis nötig. Ein Umschreiben auf neue Klassen gibt es nicht.

Brauche ich einen neuen Energieausweis, wenn ich saniere?

Nicht automatisch. Nach § 80 Abs. 2 GModG müssen zwei Dinge zusammenkommen: Außenbauteile beheizter oder gekühlter Räume werden nach § 36 erneuert oder eingebaut, und für das ganze Gebäude wird eine Berechnung nach § 38 durchgeführt. Änderungen bis 10 Prozent einer Bauteilgruppe zählen nicht. Dann ist ein neuer Bedarfsausweis fällig, auch wenn Sie selbst darin wohnen.

Fazit: Was sollten Sie heute tun?

Schauen Sie heute auf Seite 1 Ihres Energieausweises, nicht erst, wenn der Makler fragt. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre, solange nicht nach § 80 Abs. 2 GModG vorher ein neuer nötig wird, und er lässt sich nicht verlängern. Ist er abgelaufen und steht ein Verkauf oder eine Vermietung an, haben Sie den neuen Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

Jetzt Festpreis berechnen und Ihren neuen Energieausweis bestellen: Bedarfsausweis mit Best-Case-Optimierung, persönlich erstellt, morgen in Ihrer Inbox.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie mich an - ich berate Sie persönlich und kostenlos.

Energieausweis bestellen

In 2 Minuten zum Angebot. Keine versteckten Kosten.

Kundenstimmen

Echte Kundenstimmen, direkt aus unseren Postfächern

5,0 von 5 aus 105 echten Kunden-E-Mails

„Vielen Dank für die trotz der schwierigen Umstände zügige Erstellung der drei Energieausweise.“

Horst Siemers Immobilien-Kontor Degen + Siemers

„Super besten Dank. In den nächsten paar Wochen habe ich noch das ein oder andere Haus, wo ein Energieausweis benötigt wird.“

Niklas Berkau Berkau Immobilien

„Die Unterlagen sind vollständig bei mir eingegangen. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung.“

Elyes Ben Brahim Longhi Immo/Consult
Energieausweis, morgen in Ihrer Inbox Jetzt Rechner starten