Ein Energieausweis mit Ölheizung fällt selten wegen des Heizöls schlecht aus, sondern wegen des Kessels. Den Buchstaben von A+ bis H bestimmt bei Wohngebäuden nach § 86 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) die Endenergie, nicht der Primärenergiefaktor. In meinen Hannoveraner Berechnungen kostet ein alter Konstanttemperaturkessel gegenüber einem Brennwertkessel im selben Haus oft eine ganze Klassenstufe.
Die meisten Eigentümer, die mich mit einer Ölheizung anrufen, rechnen schon mit dem Schlimmsten.
Sie liegen selten ganz falsch. Aber sie liegen fast immer aus dem falschen Grund falsch.
Sie denken an den Brennstoff. Ich schaue auf den Kessel.
Als Immobilienexperte und DIBt-registrierter Aussteller erstelle ich seit 2018 Energieausweise für Häuser in Hannover und im Umkreis von 50 Kilometern. Ölheizungen begegnen mir in meinen Aufträgen vor allem im Umland der Region. In der Kernstadt sind sie die Ausnahme, dort geben Gas und Fernwärme den Ton an.
In diesem Artikel erfahren Sie, was die Ölheizung im Ausweis tatsächlich anrichtet, was das Gesetz seit dem 29. Juli 2026 von Ihnen verlangt und was nicht mehr, was sich ab 2027 ändert und warum der Wärmeplan vor dem Heizungsbauer kommt. Den Überblick über Pflichten und Ausweisarten finden Sie auf meiner Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.
Inhalt dieses Artikels:
- Warum die Ölheizung die Klasse drückt
- Welche Klasse Ihr Haus realistisch bekommt
- Ob Sie Ihre Ölheizung austauschen müssen
- Was sich ab 2027 im Energieausweis ändert
- Warum der Wärmeplan vor dem Kesseltausch kommt
- Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis bei Öl
- Meine Praxis-Tipps für Ihren Ausweis
- Die häufigsten Fehler mit Ölheizung
- Antworten auf die häufigsten Fragen
Warum verschlechtert eine Ölheizung die Energieeffizienzklasse?
Nicht wegen des Primärenergiefaktors, sondern wegen der Anlagentechnik. Der Faktor 1,1 für Heizöl aus Anlage 4 GModG wirkt nur auf den Primärenergiekennwert. Den Buchstaben von A+ bis H bildet bei Wohngebäuden nach § 86 GModG der Endenergiekennwert, also die Menge Heizöl, die Sie einkaufen. Wie viel davon als Wärme im Raum ankommt, entscheidet der Kessel.
Der Primärenergiefaktor ist der Wert, über den alle reden.
Er ist nicht der entscheidende.
Endenergie ist das, was Sie bezahlen: die Liter im Tank, umgerechnet in Kilowattstunden. Zur Orientierung: Nach dem üblichen Heizwert von Heizöl EL entspricht ein Liter rund 10 Kilowattstunden. Wer 2.500 Liter im Jahr verfeuert, kauft also rund 25.000 Kilowattstunden Endenergie.
Alles, was der Kessel davon in Abgas und Bereitschaftsverluste steckt, taucht in dieser Zahl auf. Und jede verschwendete Kilowattstunde schiebt Ihren Buchstaben nach hinten.
Genau da liegt der Unterschied zwischen den Kesseltypen.
Ein Konstanttemperaturkessel aus den frühen Neunzigern hält sein Wasser dauerhaft heiß, auch im Mai. Ein Brennwertkessel nutzt zusätzlich die Wärme aus dem Abgas und fährt seine Temperatur mit dem Bedarf herunter.
In meinen Berechnungen macht dieser Unterschied im selben Haus, bei identischer Dämmung, oft eine ganze Klassenstufe aus. Das ist ein Erfahrungswert, kein Naturgesetz: Wie groß der Sprung bei Ihnen ausfällt, hängt an Hülle, Warmwasserbereitung und Leitungen.
So viel Endenergie erlaubt jede Klasse bei Wohngebäuden nach Anlage 10 GModG:
| Klasse | Endenergie in kWh pro m² und Jahr |
|---|---|
| A+ | bis 30 |
| A | bis 50 |
| B | bis 75 |
| C | bis 100 |
| D | bis 130 |
| E | bis 160 |
| F | bis 200 |
| G | bis 250 |
| H | über 250 |
Die Stufen sind schmal. Zwischen D und E liegen 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Ein besserer Kessel holt diese 30 Kilowattstunden oft allein.
Welche Klasse bekommt ein Haus mit Ölheizung realistisch?
Es gibt keine Öl-Klasse. Aber es gibt Muster, die ich in Hannover und im Umland immer wieder sehe: Unsanierte Häuser mit altem Kessel landen bei G oder H, gut gedämmte Häuser mit Brennwertkessel bei C oder D. Die Spanne zeigt, wie viel an der Gebäudehülle hängt.
| Gebäude | Ölkessel | Klasse in meiner Praxis (Erfahrungswert) |
|---|---|---|
| Unsaniertes Einfamilienhaus, Baujahr vor 1978 | Konstanttemperatur, über 25 Jahre | G bis H |
| Einfamilienhaus mit neuen Fenstern und Dachdämmung | Niedertemperatur | E bis F |
| Teilsaniertes Haus, Fassade gedämmt | Brennwert | D bis E |
| Gut gedämmtes Haus, Baujahr ab 2000 | Brennwert | C bis D |
Diese Werte stammen aus meinen eigenen Berechnungen. Sie ersetzen nicht die Rechnung für Ihr Haus.
Die Tabelle zeigt trotzdem das Entscheidende: Dieselbe Ölheizung landet je nach Haus zwischen C und H.
Wer glaubt, mit Öl sei automatisch alles verloren, unterschätzt seine Gebäudehülle.
Umgekehrt gilt genauso: Wer nur den Kessel tauscht und die ungedämmte oberste Geschossdecke behält, springt selten mehr als eine Stufe.
Wie die Buchstaben zustande kommen und was hinter den Grenzwerten steckt, habe ich in Energieeffizienzklasse berechnen aufgeschrieben.
Sie brauchen einen Energieausweis für Ihr Haus mit Ölheizung? Ich erstelle ihn persönlich als Bedarfsausweis, zum Festpreis, mit Best-Case-Optimierung und 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Lieber erst kurz reden? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67. Jetzt Festpreis für Ihren Energieausweis berechnen
Muss ich meine Ölheizung nach dem GModG austauschen?
Nicht allein wegen ihres Alters. Das 30-Jahre-Betriebsverbot für alte Heizkessel aus dem früheren Gebäudeenergiegesetz, das beim Verkauf oder Erbfall eine Austauschpflicht für den neuen Eigentümer auslöste, hat die GModG-Novelle zum 29. Juli 2026 gestrichen, ebenso die 65-Prozent-Regel. Weiter gelten die Abgasgrenzwerte, die Ihr Schornsteinfeger nach der 1. BImSchV misst.
Für Verkäufer und Erben ist das eine gute Nachricht.
Bis Juli 2026 hing an einem alten Standardkessel eine Frist. Wer ein Haus mit einem über 30 Jahre alten Konstanttemperaturkessel übernahm, musste ihn innerhalb von zwei Jahren ersetzen. Nach den Neuregelungen, die das Infoportal des Bundes zum GModG aufführt, steht dieses Betriebsverbot nicht mehr im Gesetz.
Statt Verboten setzt das Gesetz jetzt auf Technologieoffenheit und auf eine Quote für grünes Gas und grünes Heizöl nach § 42a GModG.
Welche Heizung als Nächstes kommt, entscheiden damit weniger der Gesetzgeber als Wärmeplan, Budget und Gebäude.
Am Markt ändert das wenig.
Ein Käufer, der einen 30 Jahre alten Kessel sieht, rechnet die nächste Heizung trotzdem ein. Er weiß, dass dieser Kessel am Ende seiner Lebensdauer steht und viel Öl in Abgas verwandelt. Ein Käufer, der das erst beim Notar erfährt, verhandelt neu.
Eine Pflicht bleibt außerdem: Der Bezirksschornsteinfeger misst regelmäßig die Abgasverluste nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Reißt Ihr Kessel die Grenzwerte, müssen Sie nachbessern oder ersetzen.
Wer vor dem 29. Juli 2026 gekauft hat und noch eine Austauschfrist im Kopf hat, klärt am besten mit dem Schornsteinfeger, was für den eigenen Kessel heute noch gilt.
Praxis-Tipp: Fragen Sie Ihren Bezirksschornsteinfeger nach dem Feuerstättenbescheid und der genauen Kesselbezeichnung. Er weiß, ob bei Ihnen ein Konstanttemperatur-, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel steht, und er hat das Einbaujahr in seinen Unterlagen.
Diese eine Auskunft entscheidet darüber, wie ich Ihren Kessel im Ausweis ansetze. Ein Foto vom Typenschild schicken Sie mir dann gleich mit, ich brauche es ohnehin.
Kommen nach dem Kauf andere Pflichten auf Sie zu, etwa beim Dach oder bei den Leitungen? Das habe ich in Sanierungspflicht nach dem Kauf auseinandergenommen.
Was ändert sich ab 2027 im Energieausweis für Häuser mit Ölheizung?
Das neue Ausweisrecht gilt ab dem 1. Januar 2027, nicht früher. Die GModG-Novelle wurde am 10. Juli 2026 beschlossen und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Für Ölheizer zählt vor allem eins: Der Primärenergiefaktor für Netzstrom sinkt von 1,8 auf 1,5, Heizöl bleibt bei 1,1. Der Abstand zur Wärmepumpe wächst.
Was bis Ende 2026 gilt und was danach kommt, auf einen Blick:
| Thema | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Ausweisart Wohngebäude | Bedarfsausweis Pflicht bei bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor 01.11.1977, wenn das Haus nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht; sonst Wahl | Wahlfreiheit für Bestandswohngebäude; Verbrauchsausweis nur für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen |
| Verbrauchsdaten | 36 zusammenhängende Monate | jährlich über zwei Jahre, nach Energieträgern getrennt |
| Klassen Wohngebäude | A+ bis H nach Endenergie | A+ bis H nach Endenergie, unverändert |
| Primärenergiefaktor Strom | 1,8 | 1,5 |
| Primärenergiefaktor Biomasse (Pellets, Holz) | 0,2 | 0,7 |
| Berechnungsnorm | DIN V 18599:2018-09 | DIN/TS 18599:2025-10 |
| Form | keine Pflicht zum digitalen Format | digital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen |
| Angaben in der Immobilienanzeige | Ausweisart, Endenergiewert, wesentliche Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse | Ausweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch, Effizienzklasse, Baujahr, wesentliche Energieträger |
| Anlass für die Vorlage | Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing | zusätzlich die Verlängerung solcher Verträge |
Klingt technisch. Hat aber Folgen, die man im Inserat sieht.
Ab 2027 steht in der Anzeige bei neuen Ausweisen der Primärenergiewert. Genau dort sieht ein Haus mit Ölkessel neben einem Haus mit Wärmepumpe schlechter aus als heute. Für Ausweise aus 2026 gelten nach § 112 GModG die bisherigen Anzeigenangaben weiter.
Für den Buchstaben zählt weiter die Endenergie.
Eine Wärmepumpe verbessert ihn, weil sie aus einer Kilowattstunde Strom ein Mehrfaches an Wärme macht und damit viel weniger Endenergie braucht. Ein Pelletkessel braucht dagegen ähnlich viel Endenergie wie ein Ölkessel. Und sein Vorteil im Primärenergiekennwert schrumpft, weil der Faktor für Biomasse von 0,2 auf 0,7 steigt.
Dazu kommen ein neues Referenzgebäude und die Rechenregeln nach DIN/TS 18599:2025-10. Dasselbe Haus kann dadurch anders bewertet werden als heute. Neu im Ausweis sind außerdem absolute Jahreswerte in Megawattstunden und der Anteil erneuerbarer Energien.
Wichtig für Sie: Die neue A-bis-G-Skala kommt nur für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten A+ bis H.
Und ein Ausweis, den Sie 2026 bestellen, bleibt zehn Jahre gültig, solange Sie das Haus nicht so verändern, dass nach § 80 Abs. 2 GModG ein neuer Ausweis nötig wird. Einen Austausch zum Jahreswechsel verlangt das Gesetz nicht.
Was ich daraus mache: Ihr Ausweis wird nach dem Recht gerechnet, das am Tag der Ausstellung gilt, und ich sage Ihnen dazu, wie Ihr Haus unter den Regeln ab 2027 dastehen dürfte. Mehr zur Novelle steht in GModG beschlossen: Was sich beim Energieausweis ändert.
Erst den Kessel tauschen oder erst den Wärmeplan lesen?
Erst den Wärmeplan. Hannover hat seine kommunale Wärmeplanung bereits am 27. März 2025 beschlossen, deutlich vor der gesetzlichen Frist für Großstädte. Sie zeigt, wo enercity das Fernwärmenetz ausbaut und wo Eigentümer dezentral heizen werden. Steht Ihr Haus in einem geplanten Netzgebiet, wäre eine schnell bestellte neue Ölheizung eine teure Fehlentscheidung.
Eine Zahl zur Einordnung: Laut Zensus 2022 werden in Niedersachsen rund 15,9 Prozent der Wohnungen mit Heizöl beheizt.
Für die Stadt Hannover nenne ich keine eigene Quote. In meinen Aufträgen aus der Kernstadt ist Öl aber die Ausnahme, weil dort Gas und Fernwärme dominieren.
Für Ölheizer heißt das: Sie sind in unserer Region eine Minderheit, und der Wärmeplan denkt zuerst an die Netzgebiete.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie in der Wärmekarte der Landeshauptstadt, in welchem Gebiet Ihr Haus liegt, bevor Sie einen Heizungsbauer beauftragen. Liegt eine Fernwärmetrasse in Reichweite, sparen Sie sich unter Umständen eine komplette Wärmepumpeninvestition.
Liegt keine in Sicht, ist die Wärmepumpe der realistische Weg. Dann lohnt der Blick auf Vorlauftemperatur und Heizkörper.
Und bevor Sie unterschreiben: Für den Heizungstausch bietet die KfW Privatpersonen die Heizungsförderung für Wohngebäude an, das Programm 458. Fördersatz, Boni und Antragsweg stehen im aktuellen Merkblatt der KfW. Lesen Sie es, bevor Sie den Heizungsbauer beauftragen.
Was der Wärmeplan im Detail regelt, steht in Kommunale Wärmeplanung Hannover. Wie sich eine Wärmepumpe im Ausweis auswirkt, lesen Sie in Energieausweis bei Wärmepumpe.
Für den Ausweis selbst gilt: Ich brauche keinen Termin bei Ihnen. Alle Angaben klären wir telefonisch oder per Foto. Die Fotos schicken Sie mir am einfachsten per WhatsApp an 0152 060 777 67, auch in mehreren Etappen, wenn Sie die Daten lieber in Ruhe zusammentragen.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis bei Ölheizung?
Bei Öl spricht alles für den Bedarfsausweis, und ich erstelle für Wohngebäude ausschließlich Bedarfsausweise. Er bewertet Bausubstanz und Anlagentechnik objektiv, unabhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner. Der Verbrauchsausweis hat beim Öl ein praktisches Problem: Der Verbrauch hängt an Tanklieferungen, nicht an Abrechnungsjahren.
Wer im Herbst 3.000 Liter tankt und im nächsten Winter nichts, hat auf dem Papier ein Jahr mit hohem und eines mit fast keinem Verbrauch.
Bis Ende 2026 verlangt das Gesetz für den Verbrauchsausweis 36 zusammenhängende Monate, ab 2027 jährliche Werte über zwei Jahre. Das Tankproblem bleibt in beiden Fällen dasselbe. Tankstände müssen geschätzt werden, und Schätzungen sind angreifbar.
Der Bedarfsausweis umgeht das komplett. Er rechnet mit Bauteilen, Flächen und Anlagendaten.
Dazu kommt der Verkaufsvorteil: Der Bedarfsausweis enthält belastbare Modernisierungsempfehlungen. Ein Käufer sieht damit nicht nur das schlechte Ergebnis, er sieht auch den Weg heraus.
Bei Häusern mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und bis zu vier Wohnungen ist der Bedarfsausweis bis zum 31. Dezember 2026 meist ohnehin Pflicht, nämlich immer dann, wenn das Haus nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht. Ab 2027 gilt Wahlfreiheit, meine Empfehlung bleibt dieselbe. Mehr dazu in Energieausweis für Häuser vor 1977 und im Vergleich Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.
Was Sie bei mir bezahlen, steht vorher fest:
| Gebäude | Festpreis Bedarfsausweis | Lieferung |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 299 Euro | 24 Stunden nach vollständigen Angaben |
| Zwei- und Mehrfamilienhaus | 399 Euro | 24 Stunden nach vollständigen Angaben |
| Mischgebäude und Nichtwohngebäude | 899 Euro | 24 Stunden nach vollständigen Angaben |
Die Ölheizung ändert am Preis nichts.
Best-Case-Optimierung ist immer enthalten. Das heißt: Ich setze den tatsächlichen Kesseltyp und jede Modernisierung an, die Sie mit Foto oder Rechnung belegen, statt mit ungünstigen Standardwerten zu rechnen.
Was rate ich Ihnen aus meinem Alltag mit Ölheizungen?
Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen drei Dinge: Sammeln Sie die Rechnungen früherer Modernisierungen, prüfen Sie das Bauantragsdatum statt des Einzugsjahrs, und legen Sie die Modernisierungsempfehlungen zur Besichtigung offen auf den Tisch. Jede dieser Kleinigkeiten kann im Bedarfsausweis oder im Verkaufsgespräch den Unterschied machen.
Erstens: Papier schlägt Erinnerung. Die Fenster 1995 getauscht, das Dach 2008 gedämmt, der Brenner vor ein paar Jahren erneuert? Ein Zettel vom Fensterbauer zählt mehr als jede Erinnerung. Was belegt ist, kann ich ansetzen. Was fehlt, muss ich vorsichtig rechnen.
Zweitens: Der Bauantrag zählt, nicht der Einzug. Für die Regel, die bis Ende 2026 gilt, entscheidet das Datum des Bauantrags. Ein Haus, das 1978 bezogen wurde, kann 1977 beantragt worden sein. Steht es nicht in Ihren Unterlagen, hilft die Bauakteneinsicht bei der Landeshauptstadt Hannover oder beim Bauamt Ihrer Umlandgemeinde.
Drittens: Zeigen Sie den Weg, nicht nur die Klasse. Ein G im Inserat schreckt ab. Ein G mit drei konkreten Empfehlungen daneben wirkt wie ein Plan. Legen Sie die Seite mit den Modernisierungsempfehlungen bei der Besichtigung offen hin. Dann reden Sie über Lösungen statt über Abschläge.
Welche Fehler machen Eigentümer mit Ölheizung am häufigsten?
Vier. Sie warten mit dem Ausweis, bis die neue Heizung drin ist. Sie liefern zu wenig Angaben zum Kessel. Sie vergessen den stillgelegten Öltank. Und sie halten eine schlechte Klasse für eine Sanierungspflicht.
Der erste Fehler kostet Zeit, die keiner hat.
Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, nicht erst beim Notar. Wer ihn dort nicht vorlegt, riskiert nach § 108 GModG ein Bußgeld bis 5.000 Euro. Ein Heizungstausch dauert je nach Gewerk dagegen oft Monate.
Wer darauf wartet, verschiebt seinen Verkaufsstart. Was passiert, wenn der Ausweis fehlt, steht in Kein Energieausweis beim Hausverkauf.
Der zweite Fehler kostet direkt Klasse.
Ohne Typenschild-Foto muss der Kessel konservativ angesetzt werden, und konservativ heißt beim Bedarfsausweis: schlechter. Ein Ölbrennwertkessel, der als einfacher Standardkessel in die Rechnung geht, verschenkt genau die Stufe, um die es geht.
Was ich von Ihnen brauche: Foto vom Typenschild des Kessels, Einbaujahr, Angabe ob Warmwasser über die Heizung läuft, und ob es eine Zirkulationsleitung gibt. Dazu die Dämmung der Verteilleitungen im Keller, falls Sie das sehen können.
Fünf Minuten mit dem Handy im Heizungsraum. Mehr ist es nicht.
Der dritte Fehler ist der seltenste und der ärgerlichste. Ein außer Betrieb genommener Öltank ist für den Ausweis irrelevant, für den Kaufvertrag aber nicht. Sprechen Sie ihn früh an, nicht beim Notartermin.
Der vierte Fehler sitzt im Kopf. Für Wohngebäude gibt es keine Pflicht, wegen Klasse F, G oder H zu sanieren. Der Ausweis informiert, er verpflichtet nicht. Wer das im Verkaufsgespräch ruhig sagen kann, nimmt dem Käufer eine Sorge, die er nicht haben muss.
Was fragen mich Eigentümer mit Ölheizung am häufigsten?
Die fünf Fragen, die ich am Telefon fast täglich höre, mit kurzen Antworten zum Mitnehmen.
Welche Energieeffizienzklasse erreicht ein Haus mit Ölheizung?
Es gibt keine feste Öl-Klasse. In meiner Praxis landen unsanierte Häuser mit Baujahr vor 1978 und altem Konstanttemperaturkessel meist bei G oder H, teilsanierte Häuser mit Brennwertkessel bei D oder E, gut gedämmte Häuser ab Baujahr 2000 mit Ölbrennwertkessel bei C oder D. Das sind Erfahrungswerte, entscheidend sind Gebäudehülle und Kesseltyp, nicht der Brennstoff.
Muss ich meine alte Ölheizung nach 30 Jahren austauschen?
Nicht allein wegen des Alters. Das 30-Jahre-Betriebsverbot für alte Heizkessel aus dem früheren Gebäudeenergiegesetz hat die GModG-Novelle zum 29. Juli 2026 samt Klausel zum Eigentümerwechsel gestrichen. Weiter gelten die Abgasgrenzwerte der 1. BImSchV, die Ihr Schornsteinfeger misst. Reißt der Kessel sie, muss er nachgebessert oder ersetzt werden.
Soll ich vor dem Verkauf erst die Heizung tauschen und dann den Ausweis machen?
Meistens nicht. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, ein Heizungstausch dauert in der Praxis oft Monate. Bestellen Sie den Ausweis jetzt und lassen Sie die Modernisierungsempfehlungen mit ausweisen. Sie zeigen dem Käufer den Weg aus der schlechten Klasse und nehmen ihm die Angst vor der unbekannten Rechnung.
Brauche ich mit Ölheizung einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Ich erstelle für Wohngebäude ausschließlich Bedarfsausweise, und beim Öl aus gutem Grund. Der Bedarfsausweis bewertet Bausubstanz und Kessel unabhängig davon, wie die Vorbewohner geheizt haben. Der Verbrauch hängt beim Öl an Tanklieferungen, nicht an Abrechnungsjahren. Bis Ende 2026 ist der Bedarfsausweis bei bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 meist ohnehin Pflicht.
Was kostet ein Energieausweis für ein Haus mit Ölheizung in Hannover?
Bei mir 299 Euro Festpreis für das Einfamilienhaus und 399 Euro für das Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Mischgebäude mit Laden oder Praxis und Nichtwohngebäude kosten 899 Euro. Die Heizungsart ändert am Preis nichts. Best-Case-Optimierung ist enthalten, der Ausweis kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben, also morgen in Ihrer Inbox.
Fazit: Was ist jetzt Ihr nächster Schritt?
Die Ölheizung allein entscheidet nicht über Ihre Effizienzklasse, Gebäudehülle und Kesseltyp tun es gemeinsam. Wer sein Typenschild fotografiert und seine Modernisierungen belegt, holt im Bedarfsausweis aus demselben Haus das Beste heraus. Und wer in Hannover über den Wechsel nachdenkt, schaut zuerst in den Wärmeplan, nicht in den Katalog des Heizungsbauers.
Gehen Sie heute in den Heizungskeller. Fünf Fotos. Dann rechnen wir.
Jetzt Festpreis für Ihren Energieausweis berechnen: 299 Euro fürs Einfamilienhaus, 399 Euro fürs Zwei- oder Mehrfamilienhaus, ausgestellt von einem DIBt-registrierten Aussteller und 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.

