Ein Energieausweis vom Schornsteinfeger kostet meist 70 bis 250 Euro als Verbrauchsausweis und 300 bis 600 Euro als Bedarfsausweis. Der Preis ist nicht das Problem. Die Ausweisart ist es: Für viele Hannoveraner Altbauten ist bis Ende 2026 nur der Bedarfsausweis zulässig. Den bekommen Sie bei mir zum Festpreis: 299 Euro fürs Einfamilienhaus, 399 Euro fürs Mehrfamilienhaus.
Der Schornsteinfeger kommt ohnehin ins Haus. Warum also nicht gleich den Energieausweis mitnehmen?
Die Frage ist vernünftig. Ich höre sie in Hannover oft.
Meine Antwort ist unbequem: Wer beim Energieausweis zuerst auf den Preis schaut, kauft oft das falsche Dokument.
Nicht, weil Schornsteinfeger schlechte Arbeit machen. Sondern weil die Ausweisart über alles entscheidet. Und viele Eigentümer merken erst beim Verkauf, welche ihr Haus eigentlich braucht.
Ich bin Stephan Grosser, Immobilienexperte und beim DIBt registrierter Aussteller. Seit 2018 erstelle ich Energieausweise für Häuser in Hannover und im Umland, vom Gründerzeithaus in der List bis zum Siedlungshaus in Kleefeld.
Was Sie hier erfahren:
- ob Ihr Schornsteinfeger überhaupt ausstellen darf
- warum Sie dort oft einen Verbrauchsausweis bekommen
- welche Ausweisart Ihr Haus 2026 und ab 2027 braucht
- wo die Grenzen des Schornsteinfeger-Ausweises liegen
- was der Weg wirklich kostet, im direkten Vergleich zum Festpreis
- drei Tipps und drei Fehler aus meinem Alltag
Darf ein Schornsteinfeger einen Energieausweis ausstellen?
Ja, unter Bedingungen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) regelt in § 88, wer ausstellen darf. Schornsteinfeger können über ihre Meisterqualifikation plus die vorgeschriebene Zusatzqualifikation berechtigt sein. Diese Berechtigung gilt nur für Wohngebäude. Dazu braucht jeder Ausweis eine Registriernummer vom DIBt.
Die Berechtigung ist kein Automatismus.
Nicht jeder Betrieb hat die Zusatzqualifikation, zum Beispiel eine Fortbildung nach Anlage 11 GModG. Fragen Sie danach. Eine seriöse Antwort kommt sofort.
Wer über das Handwerk berechtigt ist, darf nach § 88 GModG Ausweise für bestehende Wohngebäude ausstellen. Für Gewerbe reicht das nicht. Steht unten im Haus ein Laden oder eine Praxis, die einen eigenen Ausweis braucht, ist hier Schluss.
Dann die Registriernummer.
Nach § 98 GModG beantragt der Aussteller sie für jeden einzelnen Ausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Fehlt sie, ist der Ausweis nicht ordnungsgemäß ausgestellt. Sie halten dann ein Dokument in der Hand, auf das sich weder Sie noch Ihr Käufer verlassen sollten.
Was viele nicht wissen: Die Nummer allein beweist nicht, dass der Aussteller berechtigt ist. Das DIBt vergibt sie und kontrolliert Ausweise später stichprobenweise nach § 99 GModG. Die Qualifikation prüfen Sie selbst, mit einer einfachen Frage vor der Bestellung.
Bei mir sehen Sie beides: Die Registriernummer steht auf jedem Ausweis, und meine Ausstellungsberechtigung nenne ich Ihnen am Telefon, bevor Sie bestellen.
Warum bekommen Sie beim Schornsteinfeger oft einen Verbrauchsausweis?
Weil er schnell geht. Für den Verbrauchsausweis reichen die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre und ein paar Eckdaten. Der Bedarfsausweis verlangt dagegen eine Berechnung der ganzen Gebäudehülle nach DIN V 18599, und diese Rechenarbeit gehört nicht zum Standardangebot jedes Betriebs.
Der Schornsteinfeger kennt Ihre Heizung.
Aus der Feuerstättenschau weiß er, welcher Kessel im Keller steht, wie alt er ist und was er verbrennt.
Ihren Verbrauch kennt er nicht. Den liefern Sie.
Bis Ende 2026 sind das Abrechnungen über zusammenhängend 36 Monate, deren Ende höchstens 18 Monate zurückliegt. Ab 2027 genügt der Verbrauch je Energieträger über zwei Jahre, jährlich erfasst.
Daraus wird ein Kennwert, bereinigt um Witterung und Leerstand. Das ist legitim. Es sagt aber vor allem etwas darüber, wie Sie heizen.
Stellen Sie sich zwei baugleiche Reihenhäuser in Bothfeld vor.
Im einen lebt ein Rentnerpaar, das die oberen Zimmer kaum heizt. Im anderen eine Familie mit drei Kindern, die abends lange duscht.
Der Verbrauchsausweis gibt den beiden Häusern verschiedene Werte. Der Bedarfsausweis gibt beiden denselben, weil er das Haus rechnet, nicht die Bewohner.
Wer kauft, kauft das Haus. Nicht die Gewohnheiten des Vorbesitzers.
Welche Ausweisart braucht Ihr Haus in Hannover, 2026 und ab 2027?
Bis 31.12.2026 gilt: Hat Ihr Haus höchstens vier Wohnungen, wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und erreicht es nicht das Wärmeschutzniveau von 1977, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ab 01.01.2027 dürfen Bestandswohngebäude zwischen beiden Arten wählen. Der Verbrauchsausweis bleibt dann Gebäuden vorbehalten, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Die 1977er-Regel trifft in Hannover vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser aus der Zeit vor 1977. Nachkriegsbauten in der Südstadt, Siedlungshäuser in Kleefeld und Döhren, unsanierte Altbauten mit wenigen Wohnungen in der List.
| Ihr Haus | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| bis 4 Wohnungen, Bauantrag vor 01.11.1977, Wärmeschutz unter Niveau 1977 | nur Bedarfsausweis | Bedarf oder Verbrauch wählbar |
| bis 4 Wohnungen, Bauantrag ab 01.11.1977 oder auf Niveau 1977 modernisiert | Bedarf oder Verbrauch | Bedarf oder Verbrauch |
| 5 und mehr Wohnungen | Bedarf oder Verbrauch | Bedarf oder Verbrauch |
| Haus mit Laden oder Praxis (Mischgebäude) | Gewerbeteil je nach Anteil mit eigenem Ausweis, Handwerker-Berechtigung reicht dafür nicht | kein Verbrauchsausweis mehr, Gewerbeteil nur Bedarfsausweis |
| Baudenkmal (Wohngebäude) | Ausnahme, kein Ausweis nötig | Ausweis Pflicht, Bedarf oder Verbrauch wählbar |
| Neubau | Bedarfsausweis | Bedarfsausweis |
Es zählt das Datum des Bauantrags, nicht der Einzug.
Ein Haus, das 1978 bezogen wurde, kann einen Bauantrag von 1976 haben. Im Zweifel steht das Datum in der Bauakte, die Sie bei der Bauaktenstelle der Landeshauptstadt Hannover einsehen können.
Den Ausweis selbst brauchen Sie nach § 80 GModG bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing, unabhängig vom Baujahr. Ausgenommen sind bis Ende 2026 unter anderem Baudenkmäler, kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und die Sonderfälle des § 2 Abs. 2 GModG. Ab 2027 entfällt die Denkmal-Ausnahme.
Wer 2026 ausstellen lässt, muss 2027 nichts tauschen. Der Ausweis gilt zehn Jahre, solange keine größere Änderung nach § 80 Abs. 2 GModG einen neuen verlangt.
Und meine Linie? Für Wohngebäude stelle ich nur Bedarfsausweise aus. Auch ab 2027, wenn die Wahl frei ist. Welche Art für Ihr Haus spricht, erkläre ich ausführlich im Artikel Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis beim Einfamilienhaus.
Welcher Ausweis ist für Ihr Haus zulässig? Ich prüfe das kostenlos am Telefon und erstelle Ihren Bedarfsausweis zum Festpreis, DIBt-registriert, mit Best-Case-Optimierung, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis für Ihr Haus berechnen oder direkt anrufen: 0152 060 777 67.
Wo liegen die Grenzen des Schornsteinfeger-Ausweises?
Drei Grenzen sind entscheidend. Ein Verbrauchsausweis erfüllt bei vielen Altbauten bis Ende 2026 die Pflicht nicht. Eine Handwerker-Berechtigung reicht nicht für Gewerbe- und Mischgebäude. Und ohne Berechnung der Gebäudehülle bleiben die Modernisierungsempfehlungen oft allgemein.
Grenze 1: die Ausweisart.
Ein Verbrauchsausweis für ein bedarfspflichtiges Haus erfüllt die Pflicht aus § 80 GModG nicht.
Das merken Sie selten beim Bestellen. Meist mitten im Verkauf, wenn der Makler oder der Käufer genauer hinsieht. Dann bestellen Sie einen Bedarfsausweis nach und zahlen doppelt.
Das wiegt schwer, weil ein Ausweis keine Kleinigkeit für ein paar Monate ist:
„Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.“ (§ 79 Abs. 3 Satz 1 GModG)
Zehn Jahre mit dem falschen Dokument helfen niemandem. Je nach Verstoß sieht § 108 GModG Bußgelder bis 5.000 oder bis 10.000 Euro vor. Das größere Risiko im Alltag ist aber ein Käufer, der zweifelt.
Grenze 2: die Gebäudeart.
Laden unten, Wohnungen oben. In Linden, in der Nordstadt und in der Calenberger Neustadt ist das ein vertrautes Bild.
Ist der Gewerbeanteil erheblich, braucht der Nichtwohnteil einen eigenen Ausweis. Dafür reicht die Berechtigung über das Handwerk nicht. Für Nichtwohn- und Mischgebäude liegt mein Festpreis bei 899 Euro.
Grenze 3: die Aussagekraft.
Jeder Ausweis muss nach § 84 GModG Modernisierungsempfehlungen enthalten, soweit sinnvolle Maßnahmen möglich sind.
Wer Wände, Dach und Fenster nicht gerechnet hat, kann nur allgemein empfehlen. Im Bedarfsausweis beruhen die Empfehlungen auf den Bauteilen, die tatsächlich berechnet wurden. Der Endenergiekennwert ist dort der berechnete Bedarf je Quadratmeter, nicht die Menge Gas oder Öl, die Sie zuletzt gekauft haben.
Was kostet der Weg über den Schornsteinfeger wirklich?
Der beworbene Preis ist selten der Endpreis. Verbrauchsausweise liegen am Markt meist bei 70 bis 250 Euro, Bedarfsausweise bei 300 bis 600 Euro und mehr. Bei mir kostet der Bedarfsausweis 299 Euro fürs Einfamilienhaus und 399 Euro fürs Mehrfamilienhaus, als Festpreis mit Best-Case-Optimierung und Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
| Weg | Ausweisart | Preis | Was dabei ist |
|---|---|---|---|
| Schornsteinfeger, lokal | Verbrauchsausweis | 70 bis 250 € | je nach Betrieb mit Anfahrt |
| Schornsteinfeger, lokal | Bedarfsausweis | 300 bis 600 € und mehr | Umfang je nach Betrieb |
| Online-Anbieter | Verbrauchsausweis | 40 bis 100 € | Daten geben Sie selbst ein |
| energiepass® HANNOVER, Einfamilienhaus | Bedarfsausweis | 299 € Festpreis | Best-Case-Optimierung, DIBt-Registriernummer, 24 Stunden |
| energiepass® HANNOVER, Mehrfamilienhaus | Bedarfsausweis | 399 € Festpreis | Best-Case-Optimierung, DIBt-Registriernummer, 24 Stunden |
| energiepass® HANNOVER, Nichtwohn- und Mischgebäude | Bedarfsausweis | 899 € Festpreis | Best-Case-Optimierung, DIBt-Registriernummer, 24 Stunden |
Die Spanne beim Schornsteinfeger ist breit. Kommt eine Anfahrt dazu, landen Sie schnell am oberen Ende. Fragen Sie deshalb immer nach dem Endpreis, nicht nach dem Einstiegspreis.
Rechnen Sie einmal mit: 150 Euro für einen Verbrauchsausweis, der für Ihr Haus nicht zulässig ist. Plus 299 Euro für den Bedarfsausweis danach. Macht 449 Euro und Ärger mitten im Verkauf.
Was steckt bei mir im Festpreis?
Die Best-Case-Optimierung. Ich setze jede Modernisierung an, die Sie belegen können, statt Pauschalwerte fürs Baujahr. Neue Fenster, gedämmtes Dach, neuer Kessel: Mit Foto oder Rechnung zählt das in der Berechnung.
Die Daten kommen telefonisch oder per Foto. Niemand muss in Ihr Haus, Anfahrtskosten gibt es nicht. Wie das konkret abläuft, lesen Sie im Artikel Energieausweis online erstellen in Hannover.
Einen vollständigen Preisvergleich aller Wege finden Sie im Beitrag zu den Energieausweis-Kosten in Hannover 2026. Den Gesamtüberblick zu Pflichten und Ausweisarten bietet meine Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.
Was rate ich aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen?
Drei Dinge: Klären Sie die Ausweisart vor der Bestellung, achten Sie auf die Modernisierungsempfehlungen und sammeln Sie Belege für jede Modernisierung. Das spart im Zweifel einen zweiten Ausweis und sorgt dafür, dass Ihr Haus im Ausweis nicht schlechter dasteht, als es ist.
Tipp 1: Erst die Ausweisart klären, dann bestellen.
Fragen Sie vor der Beauftragung, ob für Ihr Baujahr und Ihre Wohnungszahl ein Verbrauchsausweis überhaupt zulässig ist. Ich prüfe das vorab kostenlos am Telefon. Halten Sie dafür das Datum des Bauantrags und die Zahl der Wohnungen bereit.
Tipp 2: Auf die Modernisierungsempfehlungen achten.
Lesen Sie die Seite mit den Empfehlungen, bevor Sie zahlen. Steht dort nur „Dämmung prüfen“, wurde Ihr Haus nicht gerechnet. Käufer lesen diese Seite. Banken auch.
Tipp 3: Belege sammeln, bevor Sie anrufen.
Fotografieren Sie das Typenschild der Heizung, suchen Sie Rechnungen für Fenster oder Dachdämmung heraus. Gerade bei Häusern in Hannover, die über Jahrzehnte Stück für Stück modernisiert wurden, macht das in der Berechnung einen spürbaren Unterschied. Ohne Beleg muss ich mit dem Baujahr rechnen.
Welche Fehler kosten beim Schornsteinfeger-Ausweis am meisten?
Drei Fehler sehe ich immer wieder: Das Baujahr wird mit dem Bauantrag verwechselt, ein Haus mit Gewerbe wird wie ein reines Wohnhaus behandelt, und Eigentümer fragen nach dem Preis, aber nicht nach Berechtigung und Registriernummer.
Fehler 1: Baujahr statt Bauantrag.
Die 1977er-Regel hängt am Bauantrag. Wer nur das Einzugsjahr kennt, bestellt womöglich den falschen Ausweis. Ein Blick in die Bauakte klärt das.
Fehler 2: Das Haus mit Laden wie ein Wohnhaus behandeln.
Ein Friseur im Erdgeschoss, eine Arztpraxis im Hochparterre. Ist der Gewerbeanteil erheblich, braucht dieser Teil einen eigenen Ausweis von jemandem, der für Nichtwohngebäude berechtigt ist. Ab 2027 kommt für gemischt genutzte Gebäude kein Verbrauchsausweis mehr in Frage.
Fehler 3: Nur nach dem Preis fragen.
Die wichtigsten Fragen kosten nichts: Sind Sie nach § 88 GModG berechtigt? Bekommt der Ausweis eine DIBt-Registriernummer? Ist für mein Haus diese Ausweisart zulässig? Drei Fragen, drei klare Antworten. Wer ausweicht, ist nicht der Richtige.
Was fragen Eigentümer in Hannover zum Ausweis vom Schornsteinfeger?
Fünf Fragen, die mir Eigentümer zu diesem Thema stellen, kurz beantwortet.
Darf ein Schornsteinfeger einen Energieausweis ausstellen?
Ja, wenn er die Voraussetzungen des § 88 GModG erfüllt, etwa als Meister mit der vorgeschriebenen Zusatzqualifikation. Diese Berechtigung gilt für bestehende Wohngebäude, nicht für Gewerbe- oder Mischgebäude. Jeder Ausweis braucht zusätzlich eine Registriernummer vom DIBt nach § 98 GModG. Fragen Sie vor der Bestellung nach beidem: Qualifikation und Registriernummer.
Was kostet ein Energieausweis vom Schornsteinfeger?
Am Markt kostet ein Verbrauchsausweis beim Schornsteinfeger meist 70 bis 250 Euro, ein Bedarfsausweis 300 bis 600 Euro und mehr, je nach Betrieb und Anfahrt. Bei mir bekommen Sie immer den Bedarfsausweis: 299 Euro Festpreis fürs Einfamilienhaus, 399 Euro fürs Mehrfamilienhaus, mit Best-Case-Optimierung und DIBt-Registriernummer.
Warum bekommt man beim Schornsteinfeger oft nur einen Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist schnell gemacht: Abrechnungen der letzten Jahre, Wohnfläche, Heizungsdaten. Die Feuerstättenschau liefert dafür Kessel und Brennstoff, aber keine Verbrauchswerte. Der Bedarfsausweis verlangt eine Berechnung der Gebäudehülle nach DIN V 18599, also Wände, Dach, Fenster und Keller. Diese Rechenarbeit gehört nicht zum Standardangebot jedes Betriebs.
Ist ein Energieausweis vom Schornsteinfeger rechtsgültig?
Ja, wenn der Schornsteinfeger nach § 88 GModG berechtigt ist, der Ausweis eine DIBt-Registriernummer trägt und die Ausweisart passt. Bis 31.12.2026 braucht ein Haus mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ohne Wärmeschutzniveau von 1977 den Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis erfüllt dort die Pflicht nicht.
Kann ich den Ausweis auch ohne Termin bekommen?
Bei mir ja. Sie geben mir die Daten telefonisch oder schicken Fotos von Grundriss, Heizung und Fenstern. Niemand muss dafür in Ihr Haus. Möglich ist nur eine kostenlose Sichtprüfung von außen, ohne Termin. Liegen alle Angaben vollständig vor, haben Sie den Bedarfsausweis 24 Stunden später in Ihrer Inbox.
Fazit: Wann lohnt sich der Energieausweis vom Schornsteinfeger?
Der Schornsteinfeger ist eine gute Wahl, wenn Ihr Haus einen Verbrauchsausweis haben darf und Ihnen ein Blick auf das Heizverhalten genügt. Für einen Altbau mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 braucht es bis Ende 2026 den Bedarfsausweis, und der zeigt auch danach, was Ihr Haus wirklich kann.
Warten Sie nicht, bis der Käufer fragt. Klären Sie heute, welchen Ausweis Ihr Haus braucht, und haben Sie ihn morgen in Ihrer Inbox. Lieber persönlich? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67.

