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Aushangpflicht

Aushangpflicht für Energieausweise bei Nichtwohngebäuden

Sie verwalten ein Amt, ein Hotel, ein Ärztehaus oder ein Einkaufszentrum in Hannover und wollen wissen, ob der Energieausweis an die Wand muss? Hier sehen Sie, ab welcher Publikumsfläche die Pflicht gilt, wer aushängt und welche Folgen ein Verstoß haben kann. Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Seit 2018 sind wir in Hannover tätig und liefern Ihren Bedarfsausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

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Muss Ihr Nichtwohngebäude den Energieausweis aushängen?

Die Aushangpflicht für den Energieausweis bei Nichtwohngebäuden steht in § 80 Abs. 6 und 7 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Ein Nichtwohngebäude ist nach § 3 GModG jedes Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient. Nutzt eine Behörde mehr als 250 m² Fläche mit starkem Publikumsverkehr, muss ein Ausweis erstellt und ausgehängt werden. Bei sonstiger Nutzung mit mehr als 500 m² solcher Fläche gilt der Aushang, sobald ein Ausweis vorliegt.

Behördliche Nutzung: mehr als 250 m²

Nutzt eine Behörde mehr als 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr, muss der Eigentümer einen Energieausweis ausstellen lassen, auch ohne Verkauf oder Vermietung, und dieser wird gut sichtbar ausgehängt.

Sonstige Nutzung: mehr als 500 m²

Hotels, Handel, Banken oder Kliniken mit mehr als 500 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr müssen aushängen, sobald ein Energieausweis vorliegt, etwa weil das Gebäude verkauft oder vermietet wurde.

Starker Publikumsverkehr

Gemeint sind Flächen, die regelmäßig viele betriebsfremde Menschen betreten: Einkaufszentren, Hotels, Banken, Restaurants, Theater, Kinos. Gezählt wird diese Publikumsfläche, nicht automatisch die gesamte Nutzfläche des Gebäudes.

Die Aushangpflicht entsteht kraft Gesetzes, eine behördliche Anordnung braucht es nicht. Wichtig: Das Gesetz verlangt mehr als 250 bzw. 500 m². Genau 250 oder genau 500 m² lösen die Pflicht noch nicht aus.

Was genau gehört an die Wand?

Die Aushangseite als Original oder Kopie

Ausgehängt wird die Aushangseite des Energieausweises, die das amtliche Muster für Nichtwohngebäude eigens dafür vorsieht, im Original oder als gut lesbare Kopie. Für Ausweise ab dem 01.01.2027 werden nach § 85 Abs. 3 GModG neue Muster bekannt gemacht. Ein Bildschirm ersetzt den gedruckten Aushang nicht sicher, mehr dazu in den Fragen unten.

Eine für die Öffentlichkeit gut sichtbare Stelle

Das Gesetz verlangt eine für die Öffentlichkeit gut sichtbare Stelle: Eingangsbereich, Foyer, Empfang, Wartezone. Kein Keller, kein Technikraum, kein Flur hinter der Sicherheitstür. Jeder Besucher soll den Ausweis sehen können, ohne fragen zu müssen.

Lesbare Größe, mein Praxis-Tipp: A3

Eine Mindestgröße schreibt das Gesetz nicht vor, der Ausweis muss nur gut lesbar sein. Mein Praxis-Tipp aus dem Alltag: Drucken Sie die Aushangseite in DIN A3, stecken Sie sie in einen Bilderrahmen und hängen Sie ihn auf Augenhöhe neben den Empfang. So verschwindet er nicht hinter Plakaten und hält Jahre.

Für Verwalter von Gewerbeobjekten betreibt Stephan Grosser mit gewerbepass® für Nichtwohngebäude in Hannover eine eigene Marke nur für Nichtwohngebäude.

Welche Gebäude in Hannover sind typischerweise betroffen?

Behörden und Ämter

Rathäuser, Finanzämter, Arbeitsagenturen, Bürgerämter, Gerichte, Polizeidienststellen mit mehr als 250 m² behördlich genutzter Fläche mit Publikumsverkehr. Hier besteht die Pflicht auch ohne Verkauf oder Vermietung.

Einzelhandel, Gastronomie und Hotels

Kaufhäuser, Einkaufszentren, Supermärkte, Restaurants, Hotels, Banken mit mehr als 500 m² Publikumsfläche, sobald ein Energieausweis vorliegt. In Hannover betrifft das oft Flächen, die gerade neu vermietet wurden.

Gesundheit und Soziales

Krankenhäuser, Ärztehäuser und größere Arztpraxen, Pflegeheime, Sozialeinrichtungen mit öffentlichem Zugang und mehr als 500 m² Publikumsfläche, sobald ein Ausweis vorliegt.

Bildung, Kultur und Verkehr

Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos, Bahnhöfe, Flughäfen mit entsprechender Publikumsfläche. Bei behördlicher Nutzung gilt die Grenze von mehr als 250 m², sonst mehr als 500 m².

Wie kommen Sie in 3 Schritten zum Ausweis für den Aushang?

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Kostenlos prüfen lassen, ob Sie betroffen sind

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie per WhatsApp: Nutzung, Publikumsfläche, Baujahr. Ich prüfe kostenlos aus Ihren vorhandenen Unterlagen, ob Ihr Gebäude aushangpflichtig ist und ob Sie überhaupt einen neuen Ausweis brauchen.

2

Unterlagen telefonisch oder per Foto senden

Ich brauche Bauakte oder Grundrisse, die Netto-Grundfläche (NGF), Angaben zu Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung sowie die Aufteilung in Nutzungszonen. Kein Termin bei Ihnen. Fehlen Pläne, hilft die Bauaktenstelle der Stadt Hannover. Jede belegte Verbesserung rechne ich nach dem Best-Case-Prinzip ein.

3

Ausweis morgen in der Inbox, Aushang erledigt

24 Stunden nach vollständigen Angaben erhalten Sie den Bedarfsausweis für 899 Euro Festpreis, mit DIBt-Registriernummer und druckfertiger Aushangseite. Ausdrucken, rahmen, aufhängen: Die Pflicht ist erfüllt, und beim nächsten Mieterwechsel liegt der Ausweis schon bereit.

Bin ich aushangpflichtig? Die Antwort in vier Fragen

Publikumsfläche ermitteln

Zählen Sie die Nutzfläche, die Kunden, Besucher oder Antragsteller regelmäßig betreten. Behördliche Nutzung: mehr als 250 m². Sonstige Nutzung: mehr als 500 m². Genau 250 oder 500 m² lösen die Pflicht noch nicht aus.

Publikumsverkehr bewerten

Wird die Fläche regelmäßig von einer größeren Öffentlichkeit aufgesucht? Reine interne Nutzung durch eigene Mitarbeiter zählt nicht, ein Empfang mit gelegentlichem Besuch meist auch nicht.

Behörde oder private Nutzung?

Behördliche Nutzung verpflichtet den Eigentümer, einen Ausweis ausstellen zu lassen. Bei privater Nutzung gilt der Aushang erst, wenn ein Ausweis vorliegt, etwa weil Sie verkauft, vermietet oder verpachtet haben.

Aushangort und Zuständigkeit festlegen

Wählen Sie einen gut sichtbaren Ort im Eingangsbereich. Nutzen Sie die Fläche nicht selbst, hängt der Nutzer aus, und Sie übergeben ihm den Ausweis oder eine Kopie. Mein Praxis-Tipp: Halten Sie das im Mietvertrag schriftlich fest.

Brauchen Sie einen Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude? Kostenlose Erstberatung -- wir klären Ihren Bedarf in 5 Minuten.

Häufige Fragen von Eigentümern und Verwaltern zur Aushangpflicht

  • Muss ich als privater Gebäudeeigentümer extra einen Ausweis für den Aushang erstellen lassen?

    Nein, solange in Ihrem Gebäude keine Behörde mehr als 250 m² Fläche mit starkem Publikumsverkehr nutzt. Bei privater Nutzung mit mehr als 500 m² Publikumsfläche gilt der Aushang erst, wenn ein Ausweis vorliegt. Den brauchen Sie aber ohnehin, sobald Sie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen, ab dem 01.01.2027 auch bei der Verlängerung solcher Verträge.

  • Was gilt als starker Publikumsverkehr?

    Starker Publikumsverkehr liegt vor, wenn das Gebäude regelmäßig von vielen Menschen aufgesucht wird, die nicht zum Betrieb gehören: Kunden, Gäste, Patienten, Antragsteller. Ein reines Bürogebäude ohne Kundenverkehr fällt nicht darunter, auch wenn es groß ist. Ein Bürgeramt oder eine Bankfiliale mit Schalterhalle dagegen schon.

  • Zählt bei 250 bzw. 500 m² die ganze Gebäudefläche?

    Nein. Maßgeblich ist die Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr, und sie muss mehr als 250 m² bei behördlicher oder mehr als 500 m² bei sonstiger Nutzung betragen. Ein hypothetisches Beispiel: 2.000 m² Gebäude, davon 300 m² Schalterhalle einer Behörde, ist betroffen. 2.000 m² Büro mit 80 m² Empfang ist es nicht.

  • Wer muss aushängen, wenn eine Behörde oder ein Händler nur Mieter ist?

    Nutzt nicht der Eigentümer selbst die Fläche, trifft die Pflicht zum Aushang nach § 80 Abs. 6 und 7 GModG den Nutzer, also den Mieter. Der Eigentümer muss ihm dafür den Ausweis oder eine Kopie übergeben. Bei behördlicher Nutzung bleibt die Pflicht, den Ausweis überhaupt ausstellen zu lassen, beim Eigentümer.

  • Reicht ein digitaler Aushang auf einem Bildschirm?

    Das Gesetz verlangt eine für die Öffentlichkeit gut sichtbare Stelle und regelt Bildschirme nicht ausdrücklich. Ein Monitor im Foyer, der Ausweis und Werbung im Wechsel zeigt, ist angreifbar. Mein Rat: Hängen Sie die Aushangseite gedruckt auf und nutzen Sie den Bildschirm höchstens zusätzlich. Das kostet einen Rahmen und erspart jede Diskussion.

  • Welche Folgen hat ein Verstoß, und wer kontrolliert in Hannover?

    Ein fehlender Ausweis bei behördlicher Nutzung kann als Ordnungswidrigkeit nach § 108 GModG geahndet werden. Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden, in der Landeshauptstadt Hannover die städtische Bauaufsicht. Getrennt davon gelten die Stufen bei Verkauf und Vermietung: Ein fehlender oder falscher Ausweis kostet bis 10.000 Euro, die Nichtvorlage bei der Besichtigung bis 5.000 Euro. Ein gerahmter Aushang im Foyer ist billiger als jedes Verfahren.

  • Was ändert sich ab 2027 für den Aushang?

    Ab dem 01.01.2027 gilt das neue Ausweisrecht der GModG-Novelle. Nichtwohngebäude erhalten dann nur noch den Bedarfsausweis und erstmals Klassen A bis G, Ausweise kommen digital und maschinenlesbar, und auch Baudenkmäler brauchen einen. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig und darf weiter aushängen, solange keine Neuberechnung nach § 80 Abs. 2 GModG nötig wird.

  • Was kostet der Ausweis für den Aushang, und wie viel Aufwand habe ich?

    Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude kostet bei energiepass® HANNOVER 899 Euro Festpreis, mit DIBt-Registriernummer und druckfertiger Aushangseite. Einen Termin bei Ihnen gibt es nicht: Grundrisse, Flächen und Anlagentechnik klären wir am Telefon oder per Foto. Ob Sie einen Ausweis brauchen, prüfe ich vorher kostenlos. Für Objekte bundesweit hilft unsere Schwester-Marke gewerbepass.de.

Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie mich an -- ich berate Sie persönlich.

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5,0 von 5 aus 105 echten Kunden-E-Mails

„Ich danke Ihnen für die sehr schnelle Bearbeitung. Gerne werde ich Sie weiter empfehlen, sehr bald werden Sie von mir hören wegen einer weiteren Immobilie.“

Robin Fromm

„Ich danke Ihnen für die schnelle Bearbeitung und wünsche einen schönen Abend.“

Elyes Ben Brahim Longhi Immo/Consult

„Das hilft uns sehr! Wir sind sehr zufrieden und werden das auch gerne weitergeben.“

Nicole und Markus Böhme
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