Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellen lassen
Sie wollen Ihr Büro, Ihren Laden oder Ihre Halle in Hannover verkaufen oder vermieten, und der Energieausweis fehlt. Das darf nicht kompliziert sein. Ich begleite Sie als Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren: Sie schicken Unterlagen und Fotos, Sie zahlen 899 EUR Festpreis, und 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt Ihr Bedarfsausweis in Ihrer Inbox.
Wie lassen Sie den Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude erstellen?
Einen Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellen lassen Sie in Hannover bei mir als Bedarfsausweis: 899 EUR Festpreis, komplett aus Ihren Unterlagen und Fotos, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Nichtwohngebäude sind nach § 3 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) alle Gebäude, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, etwa Büro, Laden, Praxis, Hotel oder Lagerhalle.
Berechtigter Aussteller statt Formular
Für Nichtwohngebäude stellt § 88 GModG höhere Anforderungen an die Ausstellungsberechtigung als für Wohnhäuser. Ihren Bedarfsausweis berechnet und unterschreibt deshalb ein Partner-Aussteller, der diese Anforderungen erfüllt. Ich, Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren, bin Ihr Ansprechpartner und prüfe jeden Ausweis vor der Auslieferung.
Berechnung Zone für Zone
Bis 31.12.2026 wird nach DIN V 18599:2018-09 gerechnet, ab 01.01.2027 nach DIN/TS 18599:2025-10. Bewertet werden alle Nutzungszonen mit Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung und Kühlung. Darum taugt der Wert aus der Heizkostenabrechnung hier nicht: Ihr Gebäude wird energetisch bilanziert, unabhängig davon, wie Ihre Mieter heizen.
Rechtssicher statt Bußgeldrisiko
Fehlt bei Verkauf oder Vermietung der Ausweis oder ist er falsch, sieht § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 EUR vor. Wird er Interessenten nicht rechtzeitig vorgelegt, sind es bis 5.000 EUR. Die Registriernummer allein schützt davor nicht. Entscheidend ist ein korrekt berechneter Ausweis, der vorliegt, bevor der erste Interessent fragt.
Modernisierungsempfehlungen, die Sie nutzen können
Nach § 84 GModG enthält der Bedarfsausweis Modernisierungsempfehlungen für Ihr Gebäude. Sie helfen im Gespräch mit Käufern und Mietern und bei der Planung einer Sanierung. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 bzw. 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen. Der Ausweis selbst löst keine Sanierungspflicht aus.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bedarfsausweis Ihres Nichtwohngebäudes?
Kurz gesagt: Pläne aus der Bauakte, Flächen je Nutzungszone, Angaben zur Anlagentechnik und zur Gebäudehülle. Verbrauchsabrechnungen brauche ich nicht, denn der Bedarfsausweis rechnet mit Ihrem Gebäude, nicht mit dem Verhalten Ihrer Mieter. Alles kommt per Foto, Scan oder im Telefongespräch zu mir.
Bauakte, Grundrisse und Nutzungszonen
Grundrisse und Schnitte aller Geschosse mit Maßen, am besten aus der Bauakte. Dazu eine Liste der Nutzungszonen wie Büro, Verkauf, Lager oder Produktion mit der Nettogrundfläche (NGF) je Zone. Oft reicht schon die Flächenaufstellung Ihrer Hausverwaltung oder aus den Mietverträgen.
Heizung, Lüftung und Kühlung
Art und Baujahr der Heizung, Energieträger wie Gas, Öl, Fernwärme oder Wärmepumpe, Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen mit oder ohne Wärmerückgewinnung und Klimageräte. Am schnellsten geht es mit Fotos der Typenschilder.
Beleuchtung
Art der Leuchten je Bereich, zum Beispiel Leuchtstoffröhren, LED oder Halogen, und die Steuerung über Schalter, Präsenzmelder oder Tageslichtsensor. Ein Handyfoto pro Raumtyp genügt meist.
Gebäudehülle
Baujahr, Aufbau von Außenwänden, Dach und Bodenplatte oder Kellerdecke, Art und Alter der Fenster. Wurde saniert, nennen Sie Jahr und Maßnahme, etwa neue Fenster oder eine gedämmte Dachfläche.
Fehlen Unterlagen, prüfe ich kostenlos, was sich aus Fotos, Bauakte und Ihren Angaben ableiten lässt. Ergänzend gibt es eine kostenlose Sichtprüfung von außen, ohne Termin und ohne dass Sie dabei sein müssen. Mein Tipp: Notieren Sie die Fläche je Zone gleich beim Fotografieren, das spart die meisten Rückfragen.
Wer den Ausweis ausschließlich für ein Gewerbeobjekt braucht, findet den Ablauf auch bei gewerbepass® für Nichtwohngebäude in Hannover, der Marke von Stephan Grosser nur für Nichtwohngebäude.
Was bekommen Sie bei energiepass® HANNOVER?
Ein fester Ansprechpartner
Sie sprechen mit mir, Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Ich kenne Gewerbebauten in Hannover vom Ladenlokal in der Innenstadt bis zur Lagerhalle am Nordhafen und bleibe für Rückfragen erreichbar, per Telefon und WhatsApp.
Geprüft vor der Auslieferung
Jeder Ausweis geht vor der Auslieferung über meinen Tisch: Flächen, Zonen, Anlagentechnik und Pflichtangaben werden mit Ihren Unterlagen abgeglichen. Fällt etwas auf, kläre ich es mit Ihnen, bevor der Ausweis rausgeht.
24 Stunden nach vollständigen Angaben
Liegen alle Angaben vor, haben Sie Ihren Bedarfsausweis 24 Stunden später als PDF in Ihrer Inbox. So bleibt Zeit für Exposé, Mietvertrag und die ersten Gespräche mit Interessenten.
Digital geliefert, Papier auf Wunsch
Sie bekommen den Ausweis als PDF für Exposé, Datenraum und Aushang. Ab 01.01.2027 schreibt § 79 GModG ohnehin die digitale, maschinenlesbare Form vor, Papier gibt es dann auf Verlangen. Eine gedruckte Fassung schicke ich Ihnen auf Wunsch per Post.
Wie kommen Sie in 3 Schritten zu Ihrem Bedarfsausweis?
1. Angebot berechnen oder anrufen
Geben Sie Nutzung und Fläche im Rechner ein oder rufen Sie mich an: 0152 060 777 67, auch per WhatsApp. Ich prüfe kostenlos anhand Ihrer vorhandenen Unterlagen, ob alles für die Berechnung reicht, und bestätige Ihnen den Festpreis von 899 EUR. Sie wissen also vorher, was Sie bekommen und was es kostet.
2. Unterlagen und Fotos schicken
Sie senden Grundrisse, Flächen je Nutzungszone, Fotos der Typenschilder von Heizung, Lüftung und Kühlung sowie Angaben zu Fenstern, Dach und Wänden. Fehlt etwas, klären wir es am Telefon oder per Foto. Mein Tipp aus dem Alltag: Fehlen Pläne, hilft oft ein Blick in die Bauakte bei der Stadt Hannover.
3. Berechnen, registrieren, liefern
Der Partner-Aussteller beantragt die Registriernummer beim DIBt, bilanziert Ihr Gebäude Zone für Zone und stellt den Bedarfsausweis aus. Ich prüfe ihn vor der Auslieferung. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt er als PDF in Ihrer Inbox, gedruckt auf Wunsch. Die Ergebnisse erkläre ich Ihnen gern am Telefon.
Was kostet der Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude?
899 EUR Festpreis für den Bedarfsausweis, egal ob Ladenlokal, Arztpraxis oder Lagerhalle. Einen Verbrauchsausweis biete ich für Nichtwohngebäude nicht an: Ab 01.01.2027 ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und Vertragsverlängerung ohne gültigen Ausweis ohnehin nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Bedarfsausweis Nichtwohngebäude
899 EUR Festpreis, unabhängig von Größe und Nutzfläche. Inklusive Berechnung nach DIN 18599 in der zum Ausstellungsdatum geltenden Fassung, DIBt-Registriernummer und Modernisierungsempfehlungen.
Bedarfsausweis mit mehreren Nutzungszonen
899 EUR Festpreis, auch bei mehreren Nutzungszonen wie Büro, Verkauf und Lager oder bei aufwendiger Anlagentechnik mit Lüftung und Kühlung. Kein Zuschlag pro Zone.
Im Festpreis enthalten: kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen, Berechnung, DIBt-Registrierung, Lieferung als PDF, gedruckt auf Wunsch, und Erläuterung am Telefon. Keine versteckten Kosten. Zum Vergleich: Online-Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude kosteten am Markt 2026 zwischen 650 und 999 EUR.
Was fragen Eigentümer und Verwalter am häufigsten?
Wie lange dauert die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude?
24 Stunden nach vollständigen Angaben haben Sie den Bedarfsausweis als PDF in Ihrer Inbox. Vollständig heißt: Pläne oder Maße, Flächen je Nutzungszone und Angaben zu Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Gebäudehülle. Mein Tipp: Bestellen Sie, bevor das Exposé online geht, nicht erst, wenn der erste Interessent nach dem Ausweis fragt.
Brauche ich ab dem 1. Januar 2027 für mein Nichtwohngebäude einen Bedarfsausweis?
Ja, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Ab 01.01.2027 ist für Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und der Verlängerung solcher Verträge nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Bis 31.12.2026 dürfen Sie noch zwischen Verbrauch und Bedarf wählen. Ich stelle schon heute ausschließlich Bedarfsausweise aus, weil sie das Gebäude bewerten und nicht das Verhalten der Nutzer.
Ich verwalte ein Bürogebäude mit befristeten Mietverträgen. Was ändert sich 2027 für mich?
Ab 01.01.2027 ist auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ein Anlass, den Energieausweis vorzulegen. Bei Gewerbeobjekten mit befristeten Verträgen kommt das regelmäßig vor. Liegt ein gültiger Ausweis vor, reicht er weiter aus. Fehlt er, brauchen Sie einen Bedarfsausweis. Prüfen Sie am besten jetzt, welche Verträge 2027 auslaufen.
Was passiert, wenn mir Unterlagen fehlen?
Dann suchen wir gemeinsam. Vieles lässt sich aus Fotos, Flächenangaben in Mietverträgen oder der Bauakte bei der Stadt Hannover ableiten. Offene Punkte kläre ich mit Ihnen am Telefon oder per WhatsApp. Ergänzend gibt es eine kostenlose Sichtprüfung von außen, ohne Termin. Die Vorprüfung, ob Ihre Unterlagen reichen, kostet Sie nichts.
Muss für die Erstellung jemand vor Ort sein?
Nein. Der Bedarfsausweis entsteht aus Ihren Unterlagen, Fotos und Angaben am Telefon. Sie müssen keinen Termin freihalten und niemanden durchs Gebäude führen. Das einzige Element vor Ort ist eine kostenlose Sichtprüfung von außen, für die Sie nicht anwesend sein müssen.
Wer darf Energieausweise für Nichtwohngebäude erstellen?
Nur Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG, und für Nichtwohngebäude gelten dabei höhere Anforderungen als für Wohnhäuser. Ihren Bedarfsausweis berechnet und unterschreibt ein Partner-Aussteller, der diese Anforderungen erfüllt, die Registriernummer vergibt das DIBt. Ich, Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren, bin Ihr Ansprechpartner und prüfe den Ausweis vor der Auslieferung.
Wie lange ist der erstellte Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung, so regelt es § 79 Abs. 3 GModG. Früher wird ein neuer Ausweis nur nötig, wenn ein Umbau nach § 80 Abs. 2 GModG eine neue Berechnung für das ganze Gebäude verlangt. Ausweise aus 2026 bleiben auch nach der Rechtsänderung zum 01.01.2027 gültig, eine Austauschpflicht gibt es nicht.
Bekommt mein Nichtwohngebäude eine Effizienzklasse?
Bis 31.12.2026 ausgestellte Ausweise für Nichtwohngebäude haben keine Effizienzklasse. Ab 01.01.2027 werden Nichtwohngebäude erstmals in die Klassen A bis G eingestuft, gemessen am Verhältnis zum Referenzgebäude nach Anlage 10a GModG. Klasse A erreichen nur Nullemissionsgebäude. Wohngebäude behalten A+ bis H. Ein 2026er Ausweis bleibt ohne Klasse zehn Jahre gültig, solange kein Umbau nach § 80 Abs. 2 GModG einen neuen verlangt.
Braucht mein denkmalgeschütztes Geschäftshaus einen Energieausweis?
Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler von der Ausweispflicht ausgenommen. Ab 01.01.2027 entfällt diese Ausnahme: Wer ein denkmalgeschütztes Büro- oder Geschäftshaus verkauft, vermietet oder einen Vertrag verlängert, braucht dann einen Bedarfsausweis. Ausgenommen bleiben kleine Gebäude, bis 31.12.2026 mit höchstens 50 m² Nutzfläche, ab 01.01.2027 mit weniger als 50 m².
Welche Fehler kosten Eigentümer und Verwalter am meisten Zeit?
Erstens: Der Ausweis wird zu spät bestellt, obwohl er Interessenten spätestens beim Ansehen des Objekts vorliegen muss. Zweitens: Es gibt nur die Gesamtfläche, keine Fläche je Nutzungszone. Drittens: Der Aushang wird vergessen. Bei Behördengebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 250 m² ist er Pflicht, bei sonstigen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 500 m², sofern ein Ausweis vorliegt.
Wie sieht so ein Auftrag in der Praxis aus?
Ein typisches Szenario, kein realer Fall: Eine Eigentümerin vermietet ein Ladenlokal mit Büro im Obergeschoss in Linden-Mitte neu. Sie schickt den Grundriss aus dem alten Mietvertrag, Fotos von Gastherme und Leuchten und die Flächen je Zone. Das Baujahr der Fenster klären wir am Telefon. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt der Bedarfsausweis in ihrer Inbox, bevor der erste Interessent kommt.
Gibt es Förderung für Beratung oder Sanierung meines Nichtwohngebäudes?
Laut BAFA fördert die Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude 2026 eine Beratung nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars, je nach Nettogrundfläche bis 850, 2.500 oder 4.000 EUR. Der Energieausweis selbst wird dabei nicht gefördert. Für Sanierungen lohnt ein Blick auf die BEG der KfW und auf proKlima, den Klimaschutzfonds in Hannover.
Ich betreue Gewerbeobjekte in mehreren Städten. Geht das auch?
Ja. In Hannover und der Region betreue ich Sie direkt. Für Bestände bundesweit gibt es die Schwestermarke gewerbepass.de mit dem gleichen Ablauf über Unterlagen und Fotos. Rufen Sie mich unter 0152 060 777 67 an, dann klären wir, welcher Weg für Ihr Portfolio der kürzere ist.
Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie mich an -- ich berate Sie persönlich.
0152 060 777 67Ihr Bedarfsausweis für 899 EUR, morgen in Ihrer Inbox
Fehlt beim Verkauf oder bei der Vermietung der Ausweis, stockt das Geschäft, und § 108 GModG sieht ein Bußgeld bis 10.000 EUR vor. Berechnen Sie jetzt Ihr Angebot oder rufen Sie mich an: Festpreis 899 EUR, kostenlose Vorprüfung, 24 Stunden nach vollständigen Angaben fertig. Dann zeigen Sie Interessenten einen sauberen Ausweis.
Best-Case-Optimierung inklusive: mit DIBt-Registriernummer, 24h Lieferung
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