So sieht ein Energieausweis für Nichtwohngebäude aus
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude folgt einem amtlichen Muster mit fünf Seiten. Das wirkt kompliziert, ist es aber nicht: Ich zeige Ihnen, was auf jeder Seite steht, worauf Sie als Eigentümer oder Verwalter achten und was sich am 1. Januar 2027 ändert.
Wie ist der Energieausweis für Nichtwohngebäude aufgebaut?
Ein Nichtwohngebäude ist nach § 3 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) jedes Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient: Büro, Laden, Praxis, Lager, Werkstatt. Sein Energieausweis folgt einem amtlichen Muster mit fünf Seiten. Für Ausweise, die bis 31.12.2026 ausgestellt werden, gilt das im Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2023 bekannt gemachte Muster aus der Zeit des früheren Gebäudeenergiegesetzes. Für Ausweise ab 1. Januar 2027 kommt ein neues Muster nach § 85 Abs. 3 GModG, das der Bund noch bekannt machen muss.
5 Seiten in fester Reihenfolge
Seite 1 Gebäudedaten, Seite 2 berechneter Bedarf, Seite 3 erfasster Verbrauch, Seite 4 Modernisierungsempfehlungen, Seite 5 Erläuterungen. Beim Bedarfsausweis ist Seite 2 das Herzstück.
Nutzungszonen für die Berechnung
Die Berechnung teilt das Gebäude in Zonen mit gleicher Nutzung: Büro, Besprechung, Lager, Verkauf, Sanitär. Jede Zone bekommt ein eigenes Nutzungsprofil. Der Ausweis zeigt am Ende die Kennwerte für das ganze Gebäude.
Beleuchtung im Strombedarf
Anders als beim Wohngebäude zählt die fest eingebaute Beleuchtung mit. Sie erscheint im Strombedarf, getrennt vom Wärmebedarf.
Kühlung und Lüftung, wenn vorhanden
Klimaanlage und mechanische Lüftung gehen in die Berechnung ein, wenn das Gebäude sie hat. Bewertet wird die Technik, die tatsächlich eingebaut ist.
Jeder Ausweis von energiepass® HANNOVER folgt dem Muster, das am Tag der Ausstellung gilt, und trägt die DIBt-Registriernummer des Ausstellers. Wichtig für Verwalter: Liegt für ein Gebäude mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 500 m² Nutzfläche ein Ausweis vor, muss er gut sichtbar aushängen (§ 80 Abs. 7 GModG). Bei Behördengebäuden mit starkem Publikumsverkehr gilt das schon ab mehr als 250 m², dort muss der Ausweis auch ohne Anlass erstellt werden (§ 80 Abs. 6 GModG).
Was steht auf den 5 Seiten des Musters?
Seite 1: Allgemeine Angaben
Adresse, Gebäudefoto, Gebäudetyp und Hauptnutzung (z.B. Büro, Handel, Produktion), Baujahr, Nettogrundfläche, Wärmeerzeuger, Anlass der Ausstellung, Name des Ausstellers und DIBt-Registriernummer. Dazu Ausstellungsdatum und Gültigkeit: zehn Jahre nach § 79 Abs. 3 GModG. Mein Tipp aus der Praxis: Prüfen Sie diese Seite zuerst. Ein Zahlendreher bei Adresse oder Fläche fällt sonst erst dem Käufer oder Mieter auf, und dann wird es peinlich.
Seite 2 und 3: Bedarf und Verbrauch
Seite 2 zeigt den berechneten Bedarf: Primärenergie, Endenergie getrennt nach Wärme und Strom sowie die Treibhausgasemissionen. Eine Skala ordnet Ihren Wert ein. Seite 3 ist für den erfassten Verbrauch reserviert. Eine Effizienzklasse wie A+ bis H beim Wohnhaus gibt es für Nichtwohngebäude bis 31.12.2026 nicht. Ab 1. Januar 2027 erhalten neue Ausweise für Nichtwohngebäude erstmals Klassen A bis G.
Seite 4: Modernisierungsempfehlungen
Konkrete Vorschläge nach § 84 GModG zur energetischen Verbesserung: Dämmung, Fenster, Heizung, LED-Beleuchtung, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, effizientere Kühlung. Die Empfehlungen sind Hinweise, keine Pflicht. Bei Nichtwohngebäuden steckt hier oft ein hohes Einsparpotenzial, weil Licht und Lüftung viele Stunden am Tag laufen.
Seite 5: Erläuterungen
Erklärt Kennwerte, Skala und Berechnungsgrundlage: bis 31.12.2026 die DIN V 18599, ab 2027 die DIN/TS 18599:2025-10. Dazu Hinweise zur Vergleichbarkeit und zur Verwendung des Ausweises. Wichtig für Sie: Der Bedarf ist ein Rechenwert unter Normbedingungen, kein gemessener Verbrauch. Er zeigt, wie gut Hülle und Technik sind, egal wer das Gebäude gerade nutzt.
Für Gewerbeobjekte betreibt Stephan Grosser außerdem gewerbepass® für Nichtwohngebäude in Hannover als eigene Marke nur für Nichtwohngebäude.
Was unterscheidet ihn vom Wohngebäude-Ausweis?
Mehrere Nutzungszonen
Ein Wohnhaus wird mit einer einheitlichen Nutzung gerechnet. Ein Nichtwohngebäude wird in Zonen geteilt: Büro, Besprechung, Lager, Verkauf, Produktion, Sanitär. Jede Zone hat eigene Betriebszeiten, Temperaturen und Lichtanforderungen. Diese Zonen steuern die Berechnung. Der Ausweis selbst weist die Kennwerte für das ganze Gebäude oder den bezeichneten Gebäudeteil aus.
Beleuchtung als Faktor
Im Wohngebäude-Ausweis spielt Licht keine Rolle. Im Nichtwohngebäude zählt die fest eingebaute Beleuchtung mit, abhängig von Raumart und Betriebszeit. Ihr Anteil hängt stark von Nutzung und Leuchten ab: Ein Laden mit alten Halogenstrahlern sieht anders aus als ein Lager mit LED. Mein Tipp aus der Praxis: Fotografieren Sie Leuchten und Typenschilder gleich mit, das erspart Rückfragen.
Kühlung und Lüftung
Büros, Handel und Produktion haben oft Klimaanlagen und mechanische Lüftung, teils mit Wärmerückgewinnung. Ist diese Technik eingebaut, wird sie im Detail erfasst und bewertet. Hat Ihr Gebäude keine, fällt sie aus der Rechnung heraus. Ein Fensterlüftungs-Büro in der Südstadt wird also anders gerechnet als ein klimatisierter Neubau am Kronsberg.
Andere Bezugsfläche, andere Klassen
Der Wohngebäude-Ausweis bezieht seine Werte auf die Gebäudenutzfläche AN. Beim Nichtwohngebäude ist die Nettogrundfläche (NGF) die Bezugsgröße. Effizienzklassen gibt es bis 31.12.2026 nur für Wohngebäude. Ab 1. Januar 2027 erhalten Nichtwohngebäude erstmals Klassen A bis G nach Anlage 10a GModG, gemessen am Verhältnis zum Referenzgebäude: G bei mehr als dem 3,5-fachen, A bei höchstens 1,0 und nur als Nullemissionsgebäude.
Wie lesen Sie Ihren Ausweis in 4 Schritten?
Primärenergiebedarf prüfen
Der wichtigste Kennwert. Er zeigt den Gesamtbedarf inklusive Vorkette: Förderung, Transport und Umwandlung des Energieträgers. Je niedriger, desto besser. Schauen Sie, wo Ihr Wert auf der Skala steht. Ab 2027 entscheidet das Verhältnis zum Referenzgebäude über die Klasse.
Endenergie nach Wärme und Strom
Wärme und Strom stehen getrennt. Der Strombedarf enthält Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Hilfsenergie. Beide Werte sind berechneter Bedarf je Quadratmeter Nettogrundfläche, keine eingekaufte Brennstoffmenge. Sie helfen, die laufenden Kosten einzuschätzen und Mietinteressenten sauber zu informieren.
CO2-Emissionen ablesen
Seit 2021 Pflichtangabe nach § 85 GModG: Die Treibhausgasemissionen in kg CO2-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr zeigen die Klimawirkung des Gebäudes. Mieter mit eigenen Klimazielen schauen hier genau hin.
Modernisierungsempfehlungen beachten
Seite 4 nennt konkrete Maßnahmen. Bei Nichtwohngebäuden häufig: LED-Umrüstung, Lüftung optimieren, Gebäudeautomation. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 bzw. 2033 Renovierungsanforderungen mit Ausnahmen. Der Ausweis löst keine Pflicht aus, zeigt Ihnen aber früh, wo Ihr Gebäude steht.
Was fragen Eigentümer und Verwalter zum Muster?
Wo finde ich das offizielle Muster?
Das gültige Muster für Nichtwohngebäude hat der Bund im Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2023 bekannt gemacht, als PDF steht es im GModG-Infoportal des BBSR. Für Ausweise ab 1. Januar 2027 kommt ein neues Muster nach § 85 Abs. 3 GModG, das noch aussteht. Ein anonymisiertes Beispiel schicke ich Ihnen gern per WhatsApp an 0152 060 777 67.
Gilt mein Ausweis nach dem alten Muster ab 2027 weiter?
Ja. Ein Ausweis, der bis 31.12.2026 ausgestellt wird, bleibt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre gültig. Er hat keine Effizienzklasse und muss nicht umgeschrieben werden. Eine Klasse von A bis G bekommt Ihr Gebäude erstmals, wenn ab 2027 ein neuer Ausweis nötig wird, etwa bei Verkauf oder Vermietung ohne gültigen Ausweis.
Was bedeuten die Nutzungszonen in meinem Bürogebäude?
Ein Bürohaus kann zum Beispiel so aufgeteilt sein: Einzelbüros, Großraumbüro, Besprechung, Sanitär, Lager. Jede Zone hat andere Anforderungen an Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Lüftung. Ein eigenes Formular für Büros gibt es nicht. Das Muster gilt für alle Nichtwohngebäude von Büro über Handel bis Produktion, die Nutzungsart steht auf Seite 1.
Kann ich Verbrauchs- und Bedarfsausweis vergleichen?
Nur eingeschränkt. Der Verbrauchsausweis spiegelt, wie intensiv Mieter das Gebäude nutzen, der Bedarfsausweis rechnet standardisiert. Bei Nichtwohngebäuden weichen die Werte oft stärker ab als bei Wohnhäusern, weil die Nutzung mehr Einfluss hat. Ich stelle nur Bedarfsausweise aus. Ab 1. Januar 2027 ist er für Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis die einzige zulässige Art.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir als Verwalter?
Grundrisse und Schnitte aus der Bauakte, die Nettogrundfläche, die Nutzung je Bereich und Angaben zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Typenschilder fotografieren Sie einfach ab. Fehlen Pläne, hilft eine Akteneinsicht bei der Bauaufsicht der Stadt Hannover. Die Vorprüfung aus Ihren vorhandenen Unterlagen ist kostenlos, Verbrauchsabrechnungen brauche ich nicht.
Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie mich an -- ich berate Sie persönlich.
0152 060 777 67Ihr Energieausweis für das Nichtwohngebäude, morgen in Ihrer Inbox
Sie verwalten ein Bürohaus, einen Laden oder eine Praxis in Hannover und brauchen den Ausweis für Verkauf oder Vermietung? So geht es: 1. Festpreis im Rechner sehen, 899 Euro für Ihr Nichtwohngebäude. 2. Unterlagen per Foto oder Telefon schicken. 3. Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben erhalten. Fehlt der Ausweis, drohen bis 10.000 Euro Bußgeld nach § 108 GModG. Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Bundesweit hilft die Schwestermarke gewerbepass.de.
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