Energieklassen A+ bis H verstehen heißt: eine einzige Zahl lesen können, den Endenergiewert in kWh pro Quadratmeter und Jahr. A+ reicht bis 30, H beginnt über 250 kWh/(m²·a). Die Grenzen stehen in Anlage 10 zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) und gelten für Wohngebäude auch ab 2027 unverändert. Die Klasse ist ein Kennwert, kein Urteil über Ihr Haus.
Ein Buchstabe.
Mehr sehen die meisten Käufer nicht, wenn sie einen Energieausweis aufschlagen. Ein E. Ein C. Ein G.
Und sofort steht ein Urteil im Raum: gutes Haus, schlechtes Haus.
Ich halte das für einen Fehler. Nicht, weil der Buchstabe lügt. Sondern weil er nur eine einzige Frage beantwortet: Wie viel Endenergie braucht dieses Gebäude je Quadratmeter und Jahr?
Ich bin Stephan Grosser, DIBt-registrierter Aussteller und Inhaber von energiepass® HANNOVER. Seit 2018 erstelle ich Energieausweise für Häuser in Hannover und dem Umland, vom Gründerzeithaus in der List bis zum Reihenhaus aus den 60er-Jahren in Bothfeld. Viele Gespräche beginnen mit derselben Frage: Ist mein Wert schlimm?
Diese Frage beantworte ich hier. Klasse für Klasse, mit den echten Grenzen.
Inhalt: Was Sie in diesem Artikel erfahren
- welche kWh-Grenze zu welcher Klasse gehört,
- was ein guter und was ein schlechter Wert für Ihr Baujahr ist,
- was sich ab dem 1. Januar 2027 ändert und was bleibt,
- warum dasselbe Haus zwei verschiedene Klassen haben kann,
- welche vier Tipps Ihnen eine faire Einstufung sichern,
- welche fünf Missverständnisse Eigentümer Geld kosten.
Was bedeuten die Energieklassen A+ bis H konkret?
Jede Klasse steht für eine Spanne beim Endenergiewert. Je nach Ausweisart ist dafür der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch maßgeblich. Je niedriger der Wert, desto besser die Klasse. Die Grenzen sind gesetzlich in Anlage 10 des GModG festgelegt.
Hier ist die vollständige Skala für Wohngebäude. Die rechte Spalte ist reine Mathematik: Grenzwert mal 150 m² Gebäudenutzfläche.
| Klasse | Endenergie in kWh/(m²·a) | Einordnung | Rechnerisch bei 150 m² pro Jahr |
|---|---|---|---|
| A+ | bis 30 | exzellent | bis 4.500 kWh |
| A | über 30 bis 50 | sehr gut | über 4.500 bis 7.500 kWh |
| B | über 50 bis 75 | gut | über 7.500 bis 11.250 kWh |
| C | über 75 bis 100 | solide | über 11.250 bis 15.000 kWh |
| D | über 100 bis 130 | durchschnittlich | über 15.000 bis 19.500 kWh |
| E | über 130 bis 160 | unterdurchschnittlich | über 19.500 bis 24.000 kWh |
| F | über 160 bis 200 | schlecht | über 24.000 bis 30.000 kWh |
| G | über 200 bis 250 | sehr schlecht | über 30.000 bis 37.500 kWh |
| H | über 250 | Energieschleuder | über 37.500 kWh |
Neun Stufen. Eine Zahl entscheidet.
Die Klasse weist allein keinen Passivhaus-, Effizienzhaus-40-/55- oder gesetzlichen Neubau-Standard nach. Effizienzhaus-Anforderungen und die Neubauanforderungen nach §§ 15 und 16 GModG beziehen auch Primärenergiebedarf und baulichen Wärmeschutz ein; die Klasse nach § 86 wird dagegen aus dem Endenergiewert abgeleitet. Aus der Klasse allein lassen sich weder Baujahr noch Dämmzustand oder erfüllte Gebäudestandards nachweisen. Den Neubaustandard KfW 55 fördert die KfW übrigens seit 2022 nicht mehr.
Der Wert bezieht sich auf die Endenergie. Das ist die Energie, die als Gas, Öl, Fernwärme oder Strom am Gebäude ankommen muss. Im Bedarfsausweis ist das ein berechneter Bedarf unter Normbedingungen, keine abgelesene Rechnung.
Davon zu unterscheiden ist der Primärenergiewert. Er rechnet zusätzlich die Verluste bei Erzeugung und Transport ein. Für die Klasse eines Wohngebäudes zählt er nicht.
Noch ein Detail, das viele überrascht: Die Gebäudenutzfläche ist nicht Ihre Wohnfläche. Im Bedarfsausweis ermittle ich sie aus dem beheizten Gebäudevolumen, und sie liegt in der Regel über der Wohnfläche, die im Kaufvertrag steht.
Was ist ein guter Wert, was ein schlechter?
Als Faustregel: A+ bis B erreichen meist gut gedämmte Neubauten, für einen Bestandsbau ist Klasse C schon ein sehr guter Wert, ab F ist Sanierungspotenzial wahrscheinlich. Was Sie wirklich zahlen, verrät die Klasse allein nicht. Das hängt vom Energieträger, vom Preis und davon ab, wie Sie wohnen.
Viele unsanierte Altbauten in Hannover sehe ich zwischen E und G. Das ist meine Einschätzung aus der täglichen Arbeit, keine Statistik. Eine Verteilung der Energieausweisklassen veröffentlicht die Stadt nicht, auch nicht in ihrer Wärmeplanung.
Wichtig ist der Kontext.
Ein Gründerzeithaus in der List mit Klasse E ist nicht schlecht für sein Baujahr. Ein Neubau mit Klasse E wäre dagegen ein Alarmsignal.
Gleicher Buchstabe. Völlig andere Geschichte.
Nehmen Sie zwei Häuser mit je 150 m² Gebäudenutzfläche. Haus eins steht bei 90 kWh/(m²·a), Klasse C. Haus zwei bei 220 kWh/(m²·a), Klasse G.
Rechnerischer Bedarf: 13.500 gegen 33.000 kWh im Jahr. Fast zweieinhalbmal so viel.
Was das in Euro heißt, hängt von Energieträger und Tarif ab. Die Richtung ist trotzdem eindeutig. Deshalb schauen Käufer auf diesen Buchstaben, bevor sie über den Preis reden.
Und die Heizung? Den größten Teil der Wärme liefern in Hannover Gas und Fernwärme. Laut Erläuterungsbericht zur kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt vom März 2025 entfielen rund 62 Prozent des Wärmebedarfs 2020 auf Erdgas und rund 27 Prozent auf Fernwärme.
Für die Klasse zählt die Endenergie. Ein Wechsel von Gas auf Fernwärme verbessert die Klasse deshalb nicht automatisch. Eine Wärmepumpe kann die Endenergie dagegen deutlich senken, weil ein großer Teil ihrer Wärme aus der Umgebung kommt und nicht als Endenergie eingekauft wird.
Wie aussagekräftig der Wert im Detail ist und wo seine Grenzen liegen, lesen Sie im Artikel zur Aussagekraft des Energieausweises in Hannover.
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Einen Gesamtüberblick zu Ausweisarten und Pflichten für Ihr Haus bietet meine Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.
Welche Skala gilt 2026 und welche ab dem 1. Januar 2027?
Für Wohngebäude gilt nach § 86 GModG die Skala A+ bis H aus Anlage 10, heute und auch ab dem 1. Januar 2027. Neu ab 2027 sind ein digitaler Ausweis, zusätzliche Angaben wie der Anteil erneuerbarer Energien und erstmals Klassen A bis G, aber nur für Nichtwohngebäude.
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Paragrafen zum Energieausweis blieben bis Ende 2026 inhaltlich gleich. Die Pflicht zur Klasse steht dort ausdrücklich:
„Im Energieausweis ist die Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes entsprechend der Einteilung nach Anlage 10 anzugeben.“ § 86 Absatz 1 GModG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung
Ab dem 1. Januar 2027 gilt das neue Energieausweisrecht aus der Novelle vom 23. Juli 2026. Für Sie als Eigentümer eines Wohnhauses ändert sich an der Skala nichts. Drumherum schon einiges:
| Thema | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Skala Wohngebäude | A+ bis H nach Endenergie | A+ bis H nach Endenergie, gleiche Grenzen |
| Skala Nichtwohngebäude | keine Klasse | A bis G nach Verhältnis zum Referenzgebäude, A nur für Nullemissionsgebäude |
| Ausweisart Wohngebäude | Bedarfsausweis Pflicht bei bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977 ohne Wärmeschutzniveau von 1977, sonst Wahl | freie Wahl, Verbrauchsausweis nur für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen |
| Format | Muster nach der Bekanntmachung zum GEG 2024 | digital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen |
| Angaben im Ausweis | bisherige Kennwerte | zusätzlich unter anderem Endenergie in MWh pro Jahr, Anteil erneuerbarer Energien, Treibhausgasemissionen |
| Berechnungsnorm | DIN V 18599:2018-09 | DIN/TS 18599:2025-10 |
| Pflichtangaben in der Immobilienanzeige (§ 87) | Ausweisart, Endenergiewert, wesentliche Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse | Ausweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch, Effizienzklasse, Baujahr, wesentliche Energieträger |
| Baudenkmäler | von der Ausweispflicht ausgenommen | Ausnahme entfällt |
Für Anzeigen mit einem Ausweis nach bisherigem Recht gelten auch nach 2026 die bisherigen Angaben. Die Muster für Ausweise ab 2027 hat der Bund noch nicht bekannt gemacht. Bis Ende 2026 stelle ich nach den bestehenden Mustern aus.
Die geltende Klassenskala und die Gültigkeitsdauer eines vorhandenen Ausweises sind unterschiedliche Fragen. Entscheidend für die Gültigkeit sind die folgenden Regeln.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Bei Änderungen an Außenbauteilen nach § 36 GModG wird jedoch nach § 80 Absatz 2 ein neuer Bedarfsausweis erforderlich, wenn unter Anwendung von § 38 Absatz 1 und 2 Berechnungen nach § 38 Absatz 3 für das gesamte Gebäude durchgeführt werden. Dann verliert der bisherige Ausweis vorzeitig seine Gültigkeit. Nicht jede Sanierung macht einen Energieausweis automatisch ungültig.
Was heißt das praktisch?
Ein 2026 ausgestellter Ausweis mit Klasse D bleibt Klasse D. Zehn Jahre lang, solange keine größere Änderung nach § 80 Absatz 2 einen neuen nötig macht. Niemand schreibt ihn 2027 um.
Für Ihr Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus in Hannover gilt die neunstufige Wohngebäude-Skala von A+ bis H. Sie ergibt sich nach § 86 GModG unmittelbar aus dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch.
Warum hat mein Haus je nach Ausweistyp eine andere Klasse?
Weil Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschiedliche Grundlagen verwenden. Beim Bedarfsausweis beruht die Klasse auf dem berechneten Endenergiebedarf, beim Verbrauchsausweis auf dem erfassten und witterungsbereinigten Endenergieverbrauch. Für dasselbe Haus können deshalb unterschiedliche Klassen herauskommen. Das ist kein Fehler, sondern eine Folge der verschiedenen Ausweisarten.
Ein typisches Szenario: Ein sparsames Rentnerpaar heizt zwei Zimmer eines großen Hauses. Der Verbrauchsausweis zeigt dann eine gute Klasse, obwohl die Bausubstanz schlecht ist.
Dann kommt die junge Familie. Sie heizt alle Räume.
Und zahlt drauf.
Wer hat hier gelogen? Niemand. Der Verbrauchsausweis hat das Verhalten der Bewohner gemessen, nicht das Haus.
Deshalb empfehle ich den Bedarfsausweis. Er bewertet das Gebäude selbst und ist für Käufer ehrlicher. Für Wohngebäude erstelle ich ausschließlich Bedarfsausweise.
Bei vielen Häusern in Hannover entscheidet bis Ende 2026 ohnehin das Gesetz: Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 brauchen einen Bedarfsausweis, wenn sie nicht mindestens das Wärmeschutzniveau von 1977 erreichen. Ab 2027 fällt diese Regel weg, dann haben Sie die Wahl. Meine Empfehlung bleibt dieselbe. Den ausführlichen Vergleich Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis fürs Einfamilienhaus finden Sie in einem eigenen Artikel.
Was kostet das bei mir? Festpreise, ohne Zuschläge:
| Gebäude | Ausweisart | Festpreis |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Bedarfsausweis | 299 Euro |
| Zwei- und Mehrfamilienhaus | Bedarfsausweis | 399 Euro |
| Nichtwohngebäude und Mischgebäude, etwa Laden unten, Wohnungen oben | Bedarfsausweis | 899 Euro |
Geliefert wird 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Wie sichern Sie sich eine faire Einstufung? Vier Tipps aus meiner Praxis
Mit vier Dingen: Belege für jede Sanierung sammeln, die Best-Case-Optimierung nutzen, fehlende Unterlagen aus der Bauakte holen und Fotos statt Schätzungen schicken. Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen gilt: Die Qualität Ihrer Angaben entscheidet über die Qualität der Klasse.
Tipp 1: Sanierungen dokumentieren. Neue Fenster, gedämmte Fassade, moderne Heizung: Jede nachweisbare Maßnahme verbessert den berechneten Wert. Die Rechnung des Fensterbauers, das Angebot des Dachdeckers mit Dämmstärke, das Protokoll des Schornsteinfegers mit dem Baujahr des Kessels. Sammeln Sie die Belege, bevor Sie mich beauftragen.
Tipp 2: Best-Case-Optimierung nutzen. Bei der Bedarfsberechnung prüfe ich alle zulässigen Ansätze, damit Ihr Gebäude die bestmögliche realistische Einstufung erreicht, ohne dass Sie sanieren müssen. Oft macht das eine ganze Klasse aus. Wie die Klasse rechnerisch entsteht, erkläre ich im Artikel Energieeffizienzklasse des Hauses berechnen.
Tipp 3: Die Bauakte fragen, wenn Unterlagen fehlen. Baujahr, Pläne, Baubeschreibung: Für Häuser in der Landeshauptstadt liegt das meist in der Bauakte bei der Bauaktenstelle der Stadt. Als Eigentümer können Sie dort Einsicht beantragen. Und wenn gar nichts mehr da ist? Dann rechne ich mit den zulässigen Pauschalwerten für Ihr Baujahr. Die sind vorsichtig angesetzt. Genau deshalb lohnt sich jeder echte Beleg.
Tipp 4: Fotos schicken statt Termin freihalten. Ich brauche keinen Termin bei Ihnen. Ich brauche Fotos: das Typenschild der Heizung, die Fenster von außen, den Dachboden oder die Dachschräge, die Kellerdecke. Per WhatsApp reicht das. Den Rest klären wir am Telefon. Auf Wunsch mache ich eine kostenlose Sichtprüfung von außen.
Welche Missverständnisse zur Energieklasse kosten Sie Geld?
Fünf halten sich hartnäckig: Die Klasse sei eine Schulnote, sie zwinge zur Sanierung, gleiches Baujahr heiße gleiche Klasse, ab 2027 gelte A bis G für alle Gebäude, und alte Ausweise würden 2027 ungültig. Keines davon stimmt.
Missverständnis 1: Die Klasse ist eine amtliche Note. Sie ist ein standardisierter Kennwert, keine Bewertung wie eine Schulnote. Ein E kann für einen Altbau völlig normal sein.
Missverständnis 2: Eine schlechte Klasse zwingt zur Sanierung. Der Energieausweis löst keine Sanierungspflicht aus. Die Modernisierungsempfehlungen verpflichten nicht zur Umsetzung (§ 84 GModG). Für Wohngebäude gibt es keine Pflicht, ein Haus mit F, G oder H zu sanieren. Die Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG betreffen ab 2030 nur bestimmte bestehende Nichtwohngebäude, und auch dort löst nicht der Ausweis die Pflicht aus. Nachrüstpflichten nach einem Eigentümerwechsel gibt es unabhängig davon, sie hängen nicht an der Klasse.
Missverständnis 3: Der Nachbar mit gleichem Baujahr muss dieselbe Klasse haben. Dämmung, Fenster, Heizung und der Ausweistyp führen leicht zu einer oder zwei Klassen Unterschied.
Missverständnis 4: Ab 2027 bekommen alle Häuser die Skala A bis G. Falsch. A bis G gilt ab dem 1. Januar 2027 nur für Nichtwohngebäude. Ihr Wohnhaus bleibt bei A+ bis H.
Missverständnis 5: Mein Ausweis wird mit dem neuen Recht ungültig. Auch falsch. Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Früher endet er nur, wenn eine größere Änderung nach § 80 Absatz 2 GModG einen neuen Bedarfsausweis nötig macht.
Was fragen Eigentümer in Hannover zur Energieklasse am häufigsten?
Fünf Fragen höre ich immer wieder. Hier sind die kurzen Antworten.
Welche Energieeffizienzklasse ist gut?
Als Faustregel erreichen gut gedämmte Neubauten meist A+ bis B. Für einen Bestandsbau ist Klasse C schon ein sehr guter Wert. Ab F ist Sanierungspotenzial wahrscheinlich, eine Pflicht folgt daraus für Wohngebäude nicht. Die Skala reicht nach Anlage 10 zum GModG von A+ mit höchstens 30 bis H mit mehr als 250 kWh/(m²·a).
Was sagt meine Energieklasse über meine Heizkosten?
Sie zeigt den Endenergiewert je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr, nicht Ihre Rechnung. Je nach Ausweisart ist der Wert berechneter Bedarf oder witterungsbereinigter Verbrauch. 90 kWh/(m²·a) sind Klasse C, 220 kWh/(m²·a) Klasse G. Bei 150 m² sind das rechnerisch 13.500 gegenüber 33.000 kWh im Jahr. Was Sie tatsächlich zahlen, hängt zusätzlich von Energieträger, Tarif und Ihrem Heizverhalten ab.
Behalten Wohngebäude ab 2027 die Skala A+ bis H?
Ja. Nach § 86 GModG gilt für Wohngebäude die Skala A+ bis H aus Anlage 10, auch nach dem neuen Ausweisrecht ab dem 1. Januar 2027. Die Klasse ergibt sich weiter aus der Endenergie. Erstmals Klassen bekommen ab 2027 Nichtwohngebäude, und zwar A bis G im Verhältnis zu einem Referenzgebäude.
Bleibt mein Energieausweis nach dem GModG gültig?
Ja. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung, auch über den Jahreswechsel 2027 hinaus. Niemand muss ihn auf das neue Recht umschreiben lassen. Früher endet die Gültigkeit nur, wenn nach § 80 Absatz 2 GModG wegen einer größeren Änderung an der Gebäudehülle ein neuer Bedarfsausweis für das ganze Gebäude nötig wird.
Hängt die Energieklasse vom Ausweistyp ab?
Ja. Beim Bedarfsausweis beruht die Klasse auf dem berechneten Endenergiebedarf, beim Verbrauchsausweis auf dem erfassten und witterungsbereinigten Endenergieverbrauch. Für dasselbe Haus können sich dadurch unterschiedliche Klassen ergeben. Ich erstelle für Wohngebäude nur Bedarfsausweise und hole mit meiner Best-Case-Optimierung die bestmögliche realistische Einstufung heraus.
Fazit: Was fangen Sie jetzt mit Ihrer Klasse an?
Ihre Klasse ist ein Kennwert, kein Urteil: Sie ordnet den Endenergiewert Ihres Hauses ein, von A+ mit höchstens 30 bis H mit mehr als 250 kWh/(m²·a).
Die eigentliche Frage ist nicht, ob Ihr Buchstabe gut genug ist. Die Frage ist, ob er stimmt. Lassen Sie ihn sauber berechnen, bevor ein Käufer ihn für Sie deutet.
Jetzt Angebot für Ihren Bedarfsausweis berechnen: Festpreis, Best-Case-Optimierung und Ihr Ausweis morgen in Ihrer Inbox, sobald Ihre Angaben vollständig sind. Lieber persönlich? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67.

